Berlin mit Bundesratsinitiative zur Vermögensabschöpfung: Kri­mi­nelle sollen Her­kunft von Ver­mögen belegen

von Hasso Suliak

03.03.2026

Autos, Schmuck oder fragwürdiger Immobilienbesitz: Wollen Ermittler an Vermögen ran, das wahrscheinlich aus kriminellen Geschäften stammt, müssen sie das akribisch beweisen. Berlins Justizsenatorin will das ändern. Das BMJV zeigt sich offen.

Im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität will Berlin mit einer Bundesratsinitiative schneller Vermögen aus Straftaten sichern können. Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) verspricht sich von einer sogenannten Beweislastumkehr eine Grundlage dafür, illegale Gewinne konsequent und rechtssicher abzuschöpfen. Sie legte dafür einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Einführung einer Beweislastregelung bei der selbständigen erweiterten Einziehung nach § 76a Absatz 4 des Strafgesetzbuches vor. "Wir drehen die Logik dort um, wo Strukturen systematisch zur Verschleierung illegaler Machenschaften missbraucht werden", erklärte die CDU-Politikerin nach der Senatssitzung am Dienstag. 

Künftig sollen Restzweifel daran, dass Vermögen aus einer Straftat stammt, nicht mehr ohne weiteres zugunsten des Betroffenen interpretiert werden, sagte Badenberg. Im Gegenteil: Wenn ein grobes Missverhältnis zwischen dem Wert eines Gegenstands und den legalen Einkünften des Betroffenen bestehe, werde eine kriminelle Herkunft vermutet und Vermögen eingezogen.

Beispiele: Bei einem vorbestraften Verdächtigen, der Sozialhilfe bezieht, werden wertvolle Schmuckstücke gefunden, der Betroffene spricht von einer Erbschaft. Oder: Am Hauptstadtflughafen BER werden 100.000 Euro bei einem Mann gefunden, der seit Jahrzehnten einem Mini-Job nachgeht. In beiden Fällen machen die Betroffenen keine wirklich plausiblen Angaben dazu, wie das Vermögen in ihren Besitz kam. Die Vermögenswerte stammen vermutlich aus Straftaten, einer konkreten Tat lassen sie sich jedoch nicht zuordnen.

Ermittler stoßen an ihre Grenzen

Bislang stoßen Strafverfolgungsbehörden in solchen Fällen an ihre Grenzen. Egal, ob Immobilien, teure Luxusautos, hohe Bargeldbeträge oder Kryptowährungen - die Einziehung solcher Gegenstände ist bisher nur möglich, wenn die Behörden zweifelsfrei nachweisen können, dass sie aus Straftaten stammen. Dies sei komplex und langwierig, so Badenberg. Letztlich blieben trotz gravierender Indizien noch Zweifel daran, dass das Vermögen durch eine Straftat erlangt wurde - und entsprechende Verfahren endeten zugunsten der Betroffenen.

Mit der Einführung einer Beweislastumkehr werde das anders, so Badenberg. Der Gesetzentwurf lege verbindlich fest, dass in solchen Fällen das Vermögen eingezogen werden könne. Es gebe "eine gesetzliche Vermutung", dass das Vermögen illegal erworben worden sei - der Betroffene müsse dann künftig nachweisen, dass dies nicht so sei. 

Die konkreten Regelungen beziehen sich nach Angaben Badenbergs vor allem auf Änderungen in der Strafprozessordnung (StPO).

Änderung von § 437 StPO geplant

So sieht der Entwurf eine Änderung von § 437 StPO ("Besondere Regelungen für das selbstständige Einziehungsverfahren") vor. Dieser soll fortan lauten:

(1) Bei der Entscheidung über die selbständige Einziehung nach § 76a Absatz 4 des Strafgesetzbuches schöpft das Gericht seine Überzeugung davon, dass der Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, aus einer freien Würdigung aller Umstände des Einzelfalls. Hierbei kann es insbesondere das Ergebnis der Ermittlungen zu der Tat, die Anlass für das Verfahren war, die Umstände, unter denen der Gegenstand aufgefunden und sichergestellt worden ist, sowie die sonstigen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen berücksichtigen. 

(2) Das Herrühren eines Gegenstandes aus einer rechtswidrigen Tat wird vermutet, wenn dessen Wert in einem groben Missverhältnis zu den rechtmäßigen Einkünften des Betroffenen steht.“

Dass der Gesetzesvorschlag mit höherrangigem Recht und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vereinbar ist, davon geht Badenberg aus: "Er stellt insbesondere eine verhältnismäßige Beschränkung der Eigentumsgarantie (Art. 14 Grundgesetz, GG) dar, weil es sich nicht um eine unwiderlegliche Vermutung handelt", heißt es in der Vorlage Berlins. 

Auch gerate die Regelung nicht in Konflikt mit dem strafrechtlichen Schuldgrundsatz, der Unschuldsvermutung und der Selbstbelastungsfreiheit. “Denn die Einziehung ist nach allgemeiner Meinung keine Strafe, sondern eine Maßnahme eigener Art, die allein der Wiederherstellung der ursprünglichen Vermögenslage dient.”

In einer ersten Reaktion auf Berlins Entwurf sprach die Gewerkschaft der Polizei (GdP) von einem "echten Gamechanger im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität". Badenberg reagiere mit der Initiative auf Lücken, die es trotz Neuregelung der Vermögensabschöpfung im Jahr 2017 gebe. 

Auch Bundesregierung will Beweislastumkehr prüfen 

Bei der Bundesregierung dürfte Badenberg mit ihrer Initiative grundsätzlich offene Türen einrennen. Erst in der vergangenen Woche hatten das Bundesministerium der Finanzen, des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität vorgestellt. Dieser sieht ebenfalls eine Weiterentwicklung der Einziehungsmöglichkeiten im Strafverfahren vor und orientiert sich damit an einer entsprechenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag. 

Ein Sprecher des BMJV präzisiert gegenüber LTO, dass man bei der gesetzlichen Umsetzung auch eine Beweislastumkehr in den Blick nehmen und prüfen werde, "wie wir diese im Rahmen des verfassungsrechtlich Möglichen umsetzen können".

Unterdessen zählt die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität schon länger zu den Schwerpunkten von Berlins Justizsenatorin. Aktuell macht das Land mit einer weiteren Gesetzesinitiative Druck: So findet sich auf der Tagesordnung der Bundesratssitzung kommenden Freitag ein Gesetzentwurf, der es erleichtern soll, Fahrzeuge, die zur Begehung von Straftaten eingesetzt wurden, einzuziehen (BR-Ds. 55/26). 

Erreicht werden soll, dass Tatfahrzeuge bei Drogendelikten und illegalen Autorennen bereits dann eingezogen werden können, wenn dem Vermieter oder Verleiher Fahrlässigkeit, und nicht erst grobe Fahrlässigkeit, vorzuwerfen ist. Dies würde verhindern, dass Fahrzeuge erneut für Straftaten eingesetzt werden und zugleich die Bevölkerung stärker schützen, heißt es im Antrag. LTO hatte diese Initiative Badenbergs kürzlich vorgestellt.

Mit Material von dpa

Zitiervorschlag

Berlin mit Bundesratsinitiative zur Vermögensabschöpfung: . In: Legal Tribune Online, 03.03.2026 , https://lto-origin-update.connectaserver.de/persistent/a_id/59441 (abgerufen am: 15.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen