Während Bayern eine Erhöhung der Entschädigung für rechtswidrige Haft klar befürwortet, prüft Bundesjustizministerin Hubig lediglich, ob Handlungsbedarf besteht. Welche Ansprüche hat man, wenn der Staat die Freiheit zu Unrecht beraubt hat?
Welche Entschädigung ist angemessen, wenn ein Mensch zu Unrecht einen Tag lang der Freiheit beraubt und in eine enge Kammer gesperrt wird? Eine Frage, die sich jeder leicht einmal selbst beantworten kann. Was ist ein Tag verwehrte Freiheit wert? Und was eine Woche, ein Monat oder ein Jahr?
Der Gesetzgeber findet derzeit 75 Euro Entschädigung für den Freiheitsentzug angemessen. Eine Woche Freiheitsberaubung wird mit 525 Euro entschädigt, ein Monat mit rund 2.250 Euro, für ein Jahr rechtswidrige Freiheitsentziehung gibt es 27.375 Euro. Fände man das als Betroffener gerecht?
Ausgleich für Aufopferung
Die schon Jahrzehnte währende Diskussion um den Wert der Freiheit ist anlässlich des Falles von Manfred Genditzki wieder aufgeflammt. Der Hausmeister saß als zu Unrecht verurteilter Mörder 13,5 Jahre unschuldig in Haft. Dann hatte ein Wiederaufnahmeantrag im Juli 2023 Erfolg. Genditzki wurde wegen "erwiesener Unschuld" freigesprochen und stritt danach mit Bayern über die Entschädigung.
Der Anspruch auf Haftentschädigung ergibt sich in Deutschland aus dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG). Es gibt danach Anspruch auf immateriellen Schadensersatz für den Verlust der Freiheit. Das sind die pauschalierten 75 Euro am Tag. Und es gibt Anspruch auf den Ersatz von materiellen Schäden. Diese müssen allerdings im Einzelfall nachgewiesen werden.
Das Gesetz gilt zum einen für verurteilte Häftlinge, bei denen eine Wiederaufnahme Erfolg hatte, zum anderen (und häufiger) gibt es Entschädigung für Untersuchungshaft, wenn der Verdächtige später freigesprochen oder das Verfahren (ohne Auflage) eingestellt wird. Pro Jahr gibt es bundesweit einige hundert Entschädigungsfälle.
Das Strafentschädigungsgesetz stammt von 1971. Bis dahin mussten sich zu Unrecht inhaftierte auf Amtshaftungs- oder Aufopferungs-Ansprüche berufen.
Immaterieller Schadensersatz
Der Anspruch auf pauschalierte Entschädigung immaterieller Schäden stand von Beginn an im Gesetz. Er war anfangs jedoch so gering (10 D-Mark pro Tag), dass er wohl eher zur Abrundung des Ausgleichs von Vermögensschäden gedacht war. Heute steht die Pauschale jedoch im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion, so als sei sie die einzige Form von Entschädigung nach unrechtmäßiger Haft.
Die Tagespauschale von 10 D-Mark wurde 1987 auf 20 D-Mark erhöht und 2002 mit der Währungsunion auf 11 Euro umgestellt. 2009 erfolgte eine weitere Erhöhung auf 25 Euro pro Tag.
Die Summe galt aber immer noch als "schäbig". Betroffene empfanden es als Hohn, dass sie nach Monaten und Jahren rechtswidriger Freiheitsentziehung mit derart geringen Summen abgespeist wurden.
Als Reaktion auf diese Diskussion verdreifachte der Bundestag 2020 die Pauschale für immaterielle Schäden auf 75 Euro. Der Gesetzentwurf kam damals vom Bundesrat. Das war wichtig, weil die Kosten der Haftentschädigung von den Ländern zu zahlen sind. AfD, FDP, Grüne und Linke forderten im Bundestag schon damals höhere Pauschalen.
In der folgenden Wahlperiode griff der neue Justizminister Marco Buschmann (FDP) diese Forderungen auf. Die Pauschale solle auf 100 Euro pro Tag erhöht werden, ab sechs Monaten unrechtmäßiger Haftzeit sogar auf 200 Euro pro Tag.
Das Projekt stand aber unter keinem guten Stern. Zwar beschloss die Bundesregierung am 7. November 2024 Buschmanns Gesetzentwurf (BT-DrS 20/14502). Einen Tag später trat Buschmann jedoch nach dem Bruch der Ampel-Koalition als Justizminister zurück. Das Projekt versandete.
Im neuen schwarz-roten Koalitionsvertrag findet sich nichts zum Thema Haftentschädigung. Auch Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) teilte auf Nachfrage nur mit, dass sie noch prüfe, ob sie Buschmanns Gesetzentwurf von 2024 wieder aufgreife.
Um so bemerkenswerter ist es, dass sich Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) im Zuge der Genditzki-Debatte eindeutig für eine Erhöhung der Tages-Entschädigung von 75 Euro auf 100 Euro einsetzte.
Materieller Schadensersatz
Trotz der Signalwirkung der Diskussion um die Pauschale darf nicht übersehen werden, dass der größere Teil der Entschädigung nach unrechtmäßiger Haft in der Regel für den Ausgleich von Vermögensschäden bezahlt wird.
Da geht es zunächst um den Verdienstausfall. Wer im Gefängnis sitzt, verliert seine Arbeit und die damit verbundenen Einnahmen. Diesen Verdienstausfall muss der Staat ersetzen. Bei längerer Haft sind sogar entgangene Gehaltssteigerungen durch übliche Beförderungen zu berücksichtigen.
Auch Nachteile bei der Sozialversicherung muss der Staat ausgleichen. Wer sein Gehalt verliert, kann auch keine Rentenbeiträge bezahlen. Lange Haftzeiten führen daher oft zu Altersarmut. Stellt sich die Haft als unrechtmäßig heraus, muss der Staat die Rentenversicherungs-Beiträge nachzahlen.
Als materielle Schäden kann der zu Unrecht Inhaftierte zudem seine Anwaltskosten und Arztkosten in Rechnung stellen, ebenso Kosten für die Unterstellung der Möbel, wenn er die Wohnung aufgegeben musste.
In einer Untersuchung der Kriminologischen Zentralstelle von 2017 äußerten die Betroffenen dennoch große Unzufriedenheit mit dem Entschädigungsverfahren. So werde materielle Entschädigung nur auf Antrag gewählt, die Schäden müssten nachgewiesen werden, über die Kausalität gebe es öfters Streit. Die Betroffenen fühlten sich hingehalten und oft zu Vergleichen genötigt.
Vor allem aber bestand wenig Verständnis dafür, dass der Staat von ihrem materiellen Schadensersatz im Zuge eines Vorteilsausgleich beträchtliche Summen wieder abzieht. Gemeint sind die in Haft ersparten Ausgaben für Kost nund Logis sowie der erhaltene mickrige Lohn für Gefängnisarbeit mit Stundenlöhnen um die zwei Euro. Geregelt ist dieser Vorteilsausgleich in Anlage C zu den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV).
Justizminister Buschmann wollte in seinem Gesetzentwurf auch auf diesen Vorteilsausgleich verzichten. "Die Betroffenen empfinden diese Anrechnung vielfach als ungerecht, da sie auf die seitens des Staates zwangsweise gewährte 'Kost und Logis' gerne verzichtet hätten", heißt es in der Begründung zu Buschmanns Gesetzentwurf. Bayern unterstützt diesen Gedanken. Bundesministerin Hubig hat sich noch keine Meinung gebildet.
Was bekommt Manfred Genditzki?
Der zu Unrecht verurteilte Manfred Genditzki saß wie erwähnt 13,5 Jahre unschuldig im Gefängnis. Konkret ging es um 4.916 Tage. Er erhielt hierfür zunächst 368.700 Euro immateriellen Schadensersatz.
Genditzki und seine Anwältin Regina Rick verlangten aber zusätzlich 750.000 Euro Schmerzensgeld und klagten gegen das Land Bayern vor dem Landgericht München I. Über die Höhe des zusätzlichen materiellen Schadensersatzes bestand ebenfalls Streit.
Für öffentliche Empörung sorgte dabei, dass das Land Genditzki rund 100.000 Euro im Zuge des Vorteilsausgleichs in Rechnung stellte. Rund die Hälfte der Summe bezog sich auf Ausgaben für Kost und Logis, die Genditzki in den 13,5 Jahren im Gefängnis gespart habe. Die andere Hälfte betraf den Lohn, den Genditzki für seine Arbeit im Gefängnis erhalten hatte.
Mitte Januar 2026 einigten sich Bayern und Genditzki auf einen "Gesamtvergleich". Danach soll Genditzki insgesamt 1,31 Milllionen Euro materielle und immaterielle Entschädigung erhalten.
Von dieser Summe gehen noch die Anwaltshonorare und die Steuern ab. Zu versteuern ist allerdings nur der materielle Schadensersatz, insbesondere der Ausgleich des Verdienstausfalles, nicht dagegen der immaterielle Schadensersatz.
Genditzkis erste Anwältin Dagmar Schön zeigte sich über den Vergleich empört: "Deutschland täte gut daran, sich bei diesem Thema an den USA zu orientieren. Eine Entschädigung von mindestens 1 Million Euro pro Jahr unrechtmäßiger Haft wäre kein Luxus, sondern ein angemessener Ausdruck staatlicher Verantwortung." Allerdings sind in den USA Schadensersatz-Summen in vielen Konstellationen höher als bei uns und deshalb kein ganz naheliegender Maßstab.
Haftentschädigung: . In: Legal Tribune Online, 09.02.2026 , https://lto-origin-update.connectaserver.de/persistent/a_id/59258 (abgerufen am: 17.03.2026 )
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