Die Staatsanwaltschaft hat David Barkay, den Chef der israelischen Sicherheitsfirma, in einem abgetrennten Verfahren vernommen. Das Protokoll davon wurde nun geleakt, was eine ganz neue Dynamik im Hamburger Block-Prozess zur Folge hat.
Die mehrtägige Vernehmung des israelischen Unternehmers David Barkay durch die Hamburger Staatsanwaltschaft Anfang November 2025 markiert einen Wendepunkt im Verfahren um die Entführung der beiden jüngeren Block-Kinder in der Silvesternacht 2023/24. Nun ist das 327-seitige Vernehmungsprotokoll durchgestochen worden.
Insbesondere die Zeit und SpiegelTV berichten ausführlich über die Inhalte und geben Auszüge des Protokolls teilweise wörtlich wieder. Die Veröffentlichung wesentlicher Aussagen ist eine Zäsur: Sie verschiebt das Kräfteverhältnis zwischen den Verfahrensbeteiligten und verleiht dem Fall eine neue, teils brisante Dynamik.
Wer David Barkay ist und warum er vor deutschen Ermittlern aussagt
David Barkay, ein ehemaliger Angehöriger des israelischen Mossad, leitet das Unternehmen Cyber Cupula, das vor allem im Bereich Cyber Security tätig ist. In den bisherigen Verhandlungstagen im Block-Prozess wurde deutlich, dass sein Unternehmen ursprünglich für Sicherheitsüberprüfungen des zur Block-Gruppe gehörenden Hotels Grand Elysee eingesetzt werden sollte.
Zudem erhielt Barkay aber auch den Auftrag, Informationen zu den Block-Kindern in Dänemark zu ermitteln. Letztlich stellte sich heraus, dass Barkay und weitere Israelis aus seinem Umfeld die Entführung der beiden jüngeren Block-Kinder in der Silvesternacht 2023/24 durchgeführt haben. Nach seiner anschließenden Flucht nach Israel wurde das Verfahren bisher in seiner Abwesenheit durchgeführt und hinsichtlich seiner Person gemäß § 4 Strafprozessordnung (StPO) abgetrennt.
Um ihn zur Aussage zu bewegen, hat die Staatsanwaltschaft Barkay sicheres Geleit nach § 295 Abs. 1 StPO gewährt. Das soll sicherstellen, dass Barkay trotz seiner Beschuldigtenstellung persönlich am Strafverfahren mitwirken kann, ohne außerhalb der vorgesehenen Maßnahmen einer Festnahme ausgesetzt zu sein.
Barkays Wissen über die familiären Konflikte der Blocks und insbesondere die Entführung der Kinder macht ihn zu einer zentralen Figur für die Wahrheitsfindung im komplizierten, undurchsichtigen Block-Verfahren. Seine Aussagen bieten womöglich eine Antwort auf die noch offene Frage, wer die Entführung der Kinder bei Barkay in Auftrag gegeben hat. Wenn man dem, was bisher aus dem Vernehmungsprotokoll geleakt worden ist, Glauben schenkt, hat laut Barkay Christina Block persönlich ihm den Auftrag erteilt, die zwei jüngsten Block-Kinder aus Dänemark nach Deutschland zu holen.
Wie Barkays Aussagen Christina Block belasten
Laut den Medienberichten, die sich auf das Vernehmungsprotokoll beziehen, hat Barkay bereits im Januar 2023 durch einen bereits gerichtlich vernommenen, israelischen Geschäftsmann von den Sorgerechtsstreitigkeiten der Familie Block erfahren. Ende Januar habe er dann Christina Block und zwei Mitangeklagte, den Anwalt der Familie und ihren Lebensgefährten Gerhard Delling, in einem Hamburger Restaurant getroffen. Block habe geweint und über die Gefährdung ihrer Kinder gesprochen. Barkay sei überrascht gewesen, da seine Firma eigentlich im Bereich Cyber-Sicherheit arbeitet und nicht Personen aus dem Ausland nach Deutschland holt. Der Plan sei deshalb zunächst gewesen, Informationen zu sammeln und nur im Notfall die Kinder zu "retten".
Die Bezahlung Barkays, eine sechsstellige Summe, sei nach seinen Angaben größtenteils über den Familienanwalt und nur zu einem geringen Teil von Christina Block selbst erfolgt. Die Entführer hätten von Barkay jeweils 10.000 Euro für ihre Leistungen erhalten. Zwei von ihnen, darunter auch der vor dem Landgericht (LG) Hamburg israelische Mitangeklagte, hätten das Honorar abgelehnt. Barkay und sein Team hätten die Familie Hensel in Dänemark auch in ihrem Haus über Wochen hinweg beobachtet und dabei Ferngläser, Drohnen und Kameras eingesetzt. Block sei über diese Überwachung informiert gewesen und habe auch Aufnahmen zu Gesicht bekommen.
In den veröffentlichten Auszügen beschreibt Barkay Christina Block als emotional stark belastet. Sie habe um die Sicherheit ihrer Kinder unter ihrem Ex-Mann Stephan Hensel gefürchtet. In diesem Zusammenhang habe Block gesagt, Barkay solle die Kinder "retten", sollten diese "in Gefahr sein". Noch am 28. Dezember 2023, also drei Tage vor der Entführung, soll es ein Treffen der Beteiligten im Hotel Elysee gegeben haben, bei dem sich Block für eine "legale Aktion" bei Barkay bedankt haben soll. Die Entführung selbst soll Barkay als "schrecklich" beschrieben haben. Sie sei chaotisch gewesen, zeitweise soll die Tochter auf ihrem Bruder gelegen und gefürchtet haben, diesen zu ersticken.
Wie glaubwürdig sind Barkays Aussagen?
Hinsichtlich der Entführung äußert Barkay zwar, dass Block ihm den "Auftrag" zur Entziehung der Kinder erteilt habe. Was sie genau gesagt haben soll und unter welchen Bedingungen ein mögliches Vorgehen stattfinden sollte, bleibt jedoch weiterhin offen. Daneben sagte er explizit aus, dass Block in die konkreten Ausführungspläne gar nicht eingeweiht gewesen sei. Den Widerspruch löst er laut den Berichten über das geleakte Vernehmungsprotokoll nicht auf.
Letztlich soll er sich laut Medienberichten in seiner Vernehmung darauf berufen haben, der Block-Anwalt habe die Legalität einer möglichen Entführung garantiert. Barkay habe geglaubt, bei der Entführung nicht gegen Recht zu verstoßen. Dann stellt sich aber die Frage, warum er sich hinsichtlich so eines erkennbar riskanten Vorhabens mit der rechtlichen Einschätzung eines involvierten Anwalts begnügt haben soll.
Wie Blocks Anwälte auf das Leak des Protokolls reagieren
In Presseerklärungen kritisieren Dr. Ingo Bott, der Verteidiger Blocks, und ihre presserechtliche Vertretung, die Kanzlei LHR Rechtsanwälte, die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft. Die Vernehmung des Zeugen sei ohne vorherige Information an Gericht und Verteidigung erfolgt. Rechtlich ist das aber kein Problem: Die Staatsanwaltschaft trifft keine Pflicht, Gericht und Anwälte vorab informieren zu müssen. Ermittlungen sind – im Gegensatz zu Gerichtsverhandlungen – nicht öffentlich.
Blocks Anwälte weisen darauf hin, dass die Weitergabe und Veröffentlichung von Akteninhalten gemäß § 353d Strafgesetzbuch (StGB) strafbar ist. Die Hamburger Staatsanwaltschaft teilt diese Auffassung in diesem Fall aber nicht und ermittelt deswegen derzeit auch nicht. Der Grund: Die Medien, die über das gegenüber ihnen geleakte Protokoll berichten, erfüllten den Straftatbestand erst, wenn die Zitate aus dem Protokoll "in wesentlichen Teilen wörtlich" erfolgt wären.
Thomas Herro von LHR Rechtsanwälte gibt gegenüber LTO zu bedenken, dass es sich bei den Veröffentlichungen der Medien, denen das Protokoll vorliegt, um eine "vorverurteilende Darstellung" durch die Presse handeln könne, die möglicherweise Ansprüche wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen zur Folge haben könnten. Insbesondere hätten diese Medien Blocks Anwälten nur sehr wenig Zeit zur Stellungnahme zu dem Leak gewährt.
Was Staatsanwaltschaft und die Gerichtspressestelle sagen
Die Pressestelle der Staatsanwaltschaft versichert auf LTO-Anfrage, dass es keine Anhaltspunkte für eine Weitergabe des Vernehmungsprotokolls durch die Staatsanwaltschaft nach außen gebe. Nur Verfahrensbeteiligte hätten im Rahmen des Akteneinsichtsrechts nach § 147 Abs.1 StPO über das Gericht Zugang zu dem Vernehmungsprotokoll gehabt. Barkay sei als Beschuldigter unter anderem im Zusammenhang mit der Kindesentführung in einem abgetrennten Verfahren vernommen worden. Eine Abstimmung mit dem Gericht oder der Verteidigung sei in diesem Rahmen nicht erforderlich.
Auf LTO-Anfrage teilt die auch für das LG zuständige Pressesprecherin des Hamburger Oberlandesgerichts mit, dass Einsicht in das Vernehmungsprotokoll bereits am 19. November 2025 gewährt wurde. Das Gericht habe das Verfahren daraufhin für drei Wochen bis zum 10. Dezember unterbrochen, um den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit einer umfassenden Auseinandersetzung mit den neuen Ermittlungsergebnissen zu ermöglichen.
Für das gerichtliche Hauptverfahren, hier also den Block-Prozess, gilt im Hinblick auf die Vernehmung Barkays weiterhin der Unmittelbarkeits- und Mündlichkeitsgrundsatz nach § 250 StPO. Danach ist grundsätzlich der Zeuge, hier also Barkay, persönlich vor Gericht zu vernehmen. Nur wenn dies nicht möglich ist, kann das Vernehmungsprotokoll Barkays nach § 251 Abs. 1 Nr. 3 StPO als Urkunde durch Verlesung in das Hauptverfahren eingebracht werden. Mit Rücksicht auf die Sicherheitslage David Barkays, der ehemaliger Mossad-Agent ist, könne nicht gesagt werden, ob und gegebenenfalls wann er als Zeuge geladen wird, so die Gerichtssprecherin.
Vernehmungsprotokoll durchgestochen: . In: Legal Tribune Online, 27.11.2025 , https://lto-origin-update.connectaserver.de/persistent/a_id/58732 (abgerufen am: 06.12.2025 )
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