BSG-Jahresbericht für 2025: "Spür­bare Mehr­be­las­tung durch Künst­liche Intel­li­genz"

von Tanja Podolski

10.02.2026

Was war 2025 los am Bundessozialgericht? Eines der großen Themen: Immer mehr Menschen reichen mit Künstlicher Intelligenz erstellte Schriftsätze ein, auch weil Anwälte im Sozialrecht fehlen. Für die Richter wird das zum Problem.

"Das Sozialrecht ist ein viel diskutiertes und politisches Thema. Denn das Recht ist das Ergebnis eines politischen Aushandlungsprozesses", leitete Dr. Christine Fuchsloch am Dienstag das Jahrespressegespräch am Bundessozialgericht (BSG) ein. Drei Themenkomplexe sollte die Präsidentin besprechen: die Zahlen und Inhalte am Gericht für 2025, Künstliche Intelligenz (KI) in der Justiz und neue Formen von Klagen sowie Vorschläge zur Sozialstaatsreform. 

Was die Zahlen angeht, ist die Geschichte schnell erzählt: Die Zahl der Eingänge ist 2025 erstmals seit sechs Jahren wieder leicht gestiegen, auf insgesamt 2.646 Verfahren über alle Verfahrensarten (2024: 2.523). Das Gericht erledigte insgesamt 2.830 Verfahren: 177 Revisionen (2024: 230), 852 Nichtzulassungsbeschwerden (2024: 798) und 727 Verfahren, die im "Allgemeinen Register“ für alle sonstigen Vorgänge eingetragen waren (2024: 673). 

Insgesamt verringerte sich der Gesamtanzahl der Verfahren zum Jahresende 2025 damit um 19 Prozent. Den Bestand der unerledigten Verfahren über alle Verfahrensarten hinweg baute das BSG deutlich ab, von 980 Verfahren Anfang 2025 auf 796 Verfahren Ende 2025.

24,9 Prozent der Revisionen erledigten die Richter:innen innerhalb eines Jahres (2024: 28,3 Prozent). Die durchschnittliche Verfahrensdauer der erledigten Revisionen lag bei 15,8 Monaten und damit nur geringfügig über dem Vorjahreswert (15,1 Monate im Jahr 2024). Die Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren schlossen sie in durchschnittlich 5,9 Monaten ab, was der Dauer der Verfahren in 2024 entspricht. 85,4 Prozent der Verfahren sind innerhalb eines Jahres, 60,4 Prozent der Verfahren sogar innerhalb von sechs Monaten entschieden worden.

Eingangszahl der Revisionen rückläufig

Die Zahl der Revisionen war deutlich niedriger als im Vorjahr und lag bei nur 152 (2024: 208). Davon hatten Landessozialgerichte 113 Revisionen zugelassen (2024: 152) und in neun Verfahren nach Zulassung durch ein Sozialgericht (Sprungrevision) eingelegt, in 30 Fällen (2024: 36) nach Zulassung durch das BSG.

Der Rückgang ist vor allem in bestimmten Gebieten zu verzeichnen: Rückläufig waren die Revisionseingänge insbesondere im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende/Bürgergeld (23 statt wie im Vorjahr 32 Revisionen), der Arbeitslosenversicherung (5 statt 10 Revisionen in 2024), der gesetzlichen Krankenversicherung (50 im Vergleich zu 70 Revisionen im Jahr 2024), der gesetzlichen Unfallversicherung (5 im Vergleich zu 14 Revisionen in 2024) sowie in Verfahren nach § 7a SGB IV (Feststellung des Erwerbsstatus; 8 im Verhältnis zu 16 Verfahren im Jahr 2024). 

Ein Anstieg der Revisionseingänge lag hingegen bei den Themen Pflegeversicherung (9 statt 6 Revisionen in 2024) und Vertragsarzt-/Vertragszahnarztrechts (15 im Verhältnis zu 10 Revisionen in 2024).

VwGO-Reform könnte Umkehr bewirken

"Insofern hat sich leider die Trendumkehr im letzten Jahr, in dem wir einen leichten Anstieg der Revisionsverfahren vermelden konnten, nicht bestätigt", sagte Fuchsloch. "Um unserer Aufgabe gerecht werden zu können, Maßstäbe für das Verständnis sozialrechtlicher Regelungen zu entwickeln, sind Revisionsverfahren, in denen Sachen grundsätzlich geklärt werden können, unabdingbar". Die Entwicklung sei daher "besorgniserregend", sie könne aber auch an dem restriktiven Zulassungsrecht zum BSG liegen.

Vielleicht wird eine beabsichtigte Gesetzesänderung zu einer positiven Veränderung führen. Fuchsloch bezieht sich auf den Referentenentwurf zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Danach könnte es auch für das BSG leichter werden, die Revision selbst zuzulassen, wenn die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des BSG erfordert. Zudem sollen die Darlegungsvoraussetzungen abgesenkt werden.

Anstieg bei Prozesskostenhilfeverfahren

Deutlich angestiegen um 21 Prozent sind die isolierten Prozesskostenhilfeverfahren. Das sind die Verfahren von nicht anwaltlich vertretenen Rechtssuchenden mit dem Ziel, Prozesskostenhilfe für beabsichtigte Nichtzulassungsbeschwerden zu bekommen. Sie stiegen auf 714 (2024: 590 Verfahren; 2023: 576 Verfahren; 2022: 620 Verfahren). Die meisten dieser Fälle betrifft die Grundsicherung für Arbeitsuchende/Bürgergeld (297), es folgen die gesetzliche Krankenversicherung (118) und die gesetzliche Rentenversicherung (69). Diese Verteilung entspricht der Tendenz der Vorjahre, so das BSG. 

Diese Verfahren seien durch den erheblichen Prüfaufwand "besonders arbeitsintensiv", so die Präsidentin. Denn es müsse jeweils umfassend unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Zulassungsgründe (grundsätzliche Bedeutung, Divergenz, Verfahrensmangel) geprüft werden, ob eine Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg haben könnte.

Dieser Anstieg spiegele womöglich das Vertrauen der Bürger:innen in den Rechtsstaat wider, oder aber auch deren Hilflosigkeit, mutmaßte Fuchsloch. Denn es gebe eine zunehmende Schwierigkeit, geeignete Anwält:innen für sozialrechtliche Mandate zu finden – ein Problem, auf das die Präsidentin bereits im Vorjahr aufmerksam gemacht hatte. Sie betonte erneut: "Das ist besorgniserregend". 

Zu wenige Fachanwälte für Sozialrecht

Fuchsloch nannte die Fakten: Die Zahl der Fachanwälte für Sozialrecht ist demnach seit dem Jahr 2000 deutlich um fast zwölf Prozent auf 1.619 (Stand Anfang 2026) und damit am stärksten bei allen Fachanwälten gesunken. Zum Vergleich nannte Fuchsloch die Anzahl der Fachanwält:innen im Arbeitsrecht, wo es zwar etwas, aber nicht erheblich mehr Klageverfahren gebe: Dort gebe es mit 11.314 Berufsträger:innen fast zehnmal so viele Fachanwält:innen.

Es sei daher schwierig, anwaltliche Hilfe schon im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren – also vor einem Klageverfahren – zu finden. Einige Gründe hatte Fuchsloch bereits im Vorjahr dargelegt, darunter die schlechte Vergütungslage und das Schattendasein des Rechtsgebietes in der universitären Ausbildung. Einige Landessozialgerichte würden inzwischen spezielle Veranstaltungen aufsetzen, um gegenzusteuern, darunter Begrüßungstage oder Praktika. Das BSG selbst hat erstmals Anfang 2026 einen Moot Court veranstaltet, um die Bedeutung des Rechtsgebiets zu fördern. 

Denn die Bedeutung bleibt, das zeigen auch die steigenden Eingangszahlen bei Sozialgerichten. Diese hatte das BSG selbst über eine Umfrage bei allen Landessozialgerichten eruiert. Fast überall zeichne sich ein Trend zum deutlichen Anstieg in der ersten Instanz ab, referierte Fuchsloch, was sich über die Zeit bei den Landessozialgerichten als Berufungsinstanz bemerkbar machen dürfte, wo die Zahlen derzeit noch gleichbleiben oder sinken. Bei den Sozialgerichten stieg insbesondere die Zahl der Verfahren nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, also die Grundsicherung für Arbeitssuchende durch unvertretene Kläger, und dem Asylbewerberleistungsgesetz. 

KI wird zunehmend zum Problem

Mehrere weitere Phänomene konnte Fuchsloch beobachten: Menschen akzeptierten die gerichtlichen Entscheidungen nicht mehr; auch wenn Verfahren abgeschlossen sind, kämen beim BSG weiter Schreiben und Briefe an, auch solche, für die das BSG nicht zuständig sei. Es gebe "unfassbar viele" Dienstaufsichtsbeschwerden – es fehlen die Anwält:innen als Mittler, Entscheidungen zu erklären. 

Hinzu kommt: Alle bis auf zwei Bundesländer berichteten, dass Anträge regelmäßig ohne Anwalt, dafür mit KI erstellt würden. In einem Extremfall seien es 4.500 Seiten Antragsbegründung gewesen. Überdurchschnittlich oft würden darin Klage und Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz verbunden, Schriftsätze verallgemeinert und nicht auf den konkreten Fall bezogen, es würden falsche Fundstellen zu angeblicher Rechtsprechung genannt. Das Problem: Alles müsse trotzdem von den Richter:innen geprüft werden. Der Prüfung folge der richterliche Beschluss, den viele Bürger:innen wiederum nicht akzeptierten.

In Zahlen sieht das so aus: Um 7,9 Prozent stieg die Anzahl der Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision, die von den Klägern selbst und damit nicht formgerecht eingelegt werden (727 Verfahren; 2024: 674 Verfahren), denn das muss durch einen Prozessbevollmächtigten geschehen. Um 20 Prozent stieg die Zahl bei den Anhörungsrügen (2025: 240 Rügen; 2024: 200 Rügen). Die Anhörungsrüge ist ein Rechtsbehelf, mit dem Verfahrensbeteiligte geltend machen können, dass ein Gericht bei seiner Entscheidung ihren Anspruch auf rechtliches Gehör (§ 103 Absatz 1 Grundgesetz) entscheidungserheblich verletzt hat; diese Verfahren führt das BSG im "Allgemeinen Register".

Dies bedeute ein "spürbare Mehrbelastung durch KI", sagte Fuchsloch. sie wünscht sich Lösungen. Drei Vorschläge machte sie am Dienstag gleich selbst: Nutzung von KI auch in der Justiz, etwa um nicht relevante Rechtsprechung und die wesentlichen Argumente aus einem Schriftsatz herauszufiltern. Außerdem Stärkung der Verfahren, insbesondere der mündlichen Verhandlung, in der die Spruchkörper eine Entscheidung erklären können, und als Drittes gutes Erwartungsmanagement und gute IT-Systeme in der Justiz- und Sozialverwaltung.

Sozialstaatsreform "gar nicht so einfach"

Darüber hinaus verweist Fuchsloch auf den kürzlich vorgelegten Bericht der Sozialstaatskommission, der eine "große Verwaltungsreform" bedeute. Dieser sieht unter anderem vor, verschiedene Leistungen des Sozialstaates so zusammenzulegen, dass sie aus einer Hand gewährt werden können, etwa das Wohngeld und der Kinderzuschlag aus SGB II und SGB XII. Die damit geplante große Verwaltungsreform sei "gar nicht so einfach", so Fuchsloch. Das zeige zum Beispiel ein vom BSG im Jahr 2025 entschiedener Fall zu Optionskommunen, also kommunale Träger, die Bundesrecht zur Grundsicherung aus dem SGB II umsetzen. Das klinge vielleicht nicht "sexy", doch was zulässig ist in der Verwaltungsorganisation, sei ein wichtiges Thema. 

Die 26 Vorschläge aus dem Bericht enthielten gute Vorschläge und Impulse, meint Fuchsloch, insbesondere die einheitlichen Standards für Verwaltungsvorgänge, damit die Verwaltungen unkompliziert miteinander arbeiten können. "Das ist ein großer Wurf", so die Präsidentin. Und weiter: "Der Sozialstaat ist kein statisches Gebilde", sagte Fuchsloch, er sei wandelbar und anpassungsfähig. Es gehe damit um einen Prozess, den "wir fachlich fördern sollten".

Zitiervorschlag

BSG-Jahresbericht für 2025: . In: Legal Tribune Online, 10.02.2026 , https://lto-origin-update.connectaserver.de/persistent/a_id/59287 (abgerufen am: 17.03.2026 )

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