Rätselhafter Vorstoß aus NRW: Das BVerfG ent­lasten - aber wie?

von Dr. Markus Sehl

04.11.2025

Ein Vorschlag aus dem Justizministerium NRW gibt Rätsel auf: Das BVerfG soll von Arbeit entlastet und resilienter zu werden. Statt konkreter Vorschläge gibt es nur Andeutungen. Auch dazu, welche Sorge um das Gericht ihn antreibt.

Wenn die Justizministerinnen und Justizminister sich Ende der Woche in Leipzig treffen, dann haben sie eine ganze Reihe von Themen auf der Tagesordnung. Ein Punkt sticht heraus, er steht oben auf der Liste: "Stärkung des Bundesverfassungsgerichts durch entlastende Maßnahmen". Das klingt verheißungsvoll. In Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht ist man traditionell für jede Entlastung offen. Und eine Stärkung des beliebtesten deutschen Gerichts, wer könnte etwas dagegen haben?

Was da nun geplant ist, das ist gar nicht so leicht herauszufinden. Dabei gibt es doch eigentlich keinen Grund aus einer Stärkung durch Entlastung ein Geheimnis zu machen. Das Landesjustizministerium Nordrhein-Westfalen wollte auf Nachfrage zunächst überhaupt nichts zu dem eigenen Antrag sagen. Man wolle den Abstimmungen nicht vorgreifen. Das ist schade, man hat viele Fragen.

BVerfG-Zahlen auf hohem Niveau, aber seit Jahren rückläufig

Nach LTO-Informationen fällt der Vorschlag aus dem Haus von Landesjustizminister Benjamin Limbach (Grüne) äußerst knapp aus. Er enthält einige referierende Hinweise auf die Resilienzverstärkung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2024. Damals wurde das Gericht durch Verfahrens- und Verfassungsänderungen "krisenfest" gemacht, für den Fall, dass geänderte politische Mehrheiten seine Arbeitsfähigkeit bedrohen.

Anlass für den neuen NRW-Vorstoß sei das anhaltend hohe Niveau der Eingangszahlen, heißt es in dem Antrag. Das überrascht, denn das 16-köpfige Gericht hat zwar mit rund 4.600 Neueingängen jedes Jahr ein beeindruckendes Arbeitspensum zu erledigen. Allerdings scheint man dort ganz gut zurecht zu kommen. Von 2023 auf 2024 konnten die Richterinnen und Richter die Zahl der anhängigen Verfahren um 10 Prozent reduzieren. Ende 2024 waren noch gut 2.000 Verfahren anhängig:

Schaut man sich die letzten zehn Jahre an, dann nehmen Eingänge und anhängige Verfahren stetig ab. Sicherlich ein Verdienst der Richterschaft. Dass die aktuelle Zahlenlage nun plötzlich das Gericht überfordert und sogar seine Resilienz bedrohen soll, das zeigt sich aus den Zahlen nicht. Das BVerfG betont die anhaltend hohen Zahlen, beobachtet aber selbst eine rückläufige Tendenz.

Von den Verfahrenseingängen machen Verfassungsbeschwerden mit 96 Prozent den absoluten Hauptfall aus. Befürchtet man in NRW eine Zunahme von sperrigen Organstreitverfahren? Vielleicht gar eine Flutung des Gerichts durch Verfahren unter AfD-Beteiligung? Das BVerfG beraumt bei zulässigen und nicht offensichtlich unbegründeten Organstreitverfahren regelmäßig aufwändige mündliche Verhandlungen an, es sei denn alle Beteiligten verzichten.

Bitte etwas ändern, aber eigentlich auch nicht

Der Antrag "bittet" die Bundesjustizministerin und für Verbraucherschutz Stefanie Hubig (SPD) zu prüfen, ob man das Bundesverfassungsgericht nicht von Arbeit befreien könne, seine Verfahren effizienter gestaltet werden könnten, um es resilienter zu machen.  

Eigene Vorstellungen wie das aussehen könne? Fehlanzeige. Es bleiben nur Andeutungen. So gibt der Vorschlag seiner Bitte noch mit auf den Weg: Verfahrensbeschleunigungen sollten nicht zulasten der öffentlichen Verhandlungen gehen. Außerdem sollte die derzeitige Regelung zur Begründung von Entscheidungen durch die Karlsruher Richterinnen und Richter allenfalls ganz vorsichtig geändert werden. Also zusammengefasst: Bitte etwas ändern, aber eigentlich auch nicht.  

Wenn man sich in Berlin und Karlsruhe umhört, dann ist man dort von dem Vorstoß auch eher überrascht. Wenn nicht sogar etwas ratlos.

Allzu viele Stellschrauben gibt es ohnehin nicht, das BVerfG von Arbeitsaufwand zu entlasten. Bislang wurde etwa über eine Verschärfung der Gebühr bei missbräuchlich eingelegten Verfassungsbeschwerden diskutiert. Die Gebühr beträgt bislang maximal 2.600 Euro und ist seit den 1960er Jahren in § 34 Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt. Denkbar wäre außerdem, das Annahmeverfahren rigider zu gestalten oder die Struktur der Kammer-Entscheidungen zu verschlanken. Alles Reformen, die den Charakter des BVerfG als "Bürgergericht" beeinträchtigen würden - und deshalb wenig Fürsprecher finden dürften.  

Bei der Justizministerkonferenz in Leipzig besteht nun aber Gelegenheit, das Projekt genauer vorzustellen.

Zitiervorschlag

Rätselhafter Vorstoß aus NRW: . In: Legal Tribune Online, 04.11.2025 , https://lto-origin-update.connectaserver.de/persistent/a_id/58535 (abgerufen am: 12.11.2025 )

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