Seit Jahren laufen in der Justiz Digitalisierungsprojekte. Nun bringen Bund und Länder mit der Justizcloud ein weiteres Vorhaben an den Start: Die Arbeiten an der 2024 auf dem Digitalgipfel beschlossenen Justizcloud beginnen.
Bund und Länder haben eine Vereinbarung zur Entwicklung einer bundeseinheitlichen Justizcloud unterzeichnet. Hiermit soll für die Justiz in Bund und Ländern eine zukunftsfähige IT-Infrastruktur geschaffen werden, heißt es in einer Mitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Nach der erfolgreichen Durchführung einer Machbarkeitsstudie im vergangenen Jahr soll Anfang 2027 eine erste lauffähige Version verfügbar sein. Schon im November 2024 wurde die Einführung einer entsprechenden Cloud beschlossen.
Mit der Justizcloud soll die "technologische Selbstständigkeit der Justiz" gestärkt werden, so das BMJV. Dadurch sollen einerseits Einsparpotenziale realisiert und andererseits die tägliche Arbeit in der Justiz verbessert werden. "Sie soll moderne, nutzerzentrierte Anwendungen, schnelle Softwareupdates und einen stabilen Betrieb ermöglichen", heißt es in der Mitteilung.
Zu Beginn soll mit der Cloud das Gemeinsame Fachverfahren (GeFa) der Justiz an Gerichten in mehreren Ländern zur Verfügung gestellt werden. Das GeFa soll Justizmitarbeiter beim Erfassen, Bearbeiten und Verwalten von Daten, beim Abrufen von Informationen sowie beim Erstellen von Dokumenten unterstützen.
Darüber hinaus sollen perspektivisch "alle derzeit entwickelten und neu entstehenden Fachverfahren gemeinsam in der Cloud betrieben werden: Bestehende Strukturen sollen nach Möglichkeit nicht migriert, sondern abgelöst werden".
Richterbund sieht Justizcloud positiv
Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes (DRB), begrüßt die geplante Justizcloud: "Mit dem Aufbau einer bundesweiten Justizcloud gewinnt die Digitalisierung der Justiz an Fahrt. Es ist überfällig, im elektronischen Rechtsverkehr und beim Einsatz von KI-Assistenzprogrammen in der Justiz stärker auf bundeseinheitliche Lösungen zu setzen."
Besonders die Umstellung auf eine leistungsfähige E-Akte sei durch die zersplitterte IT-Landschaft erschwert, so Rebehn weiter. "Die heutige E-Akte schöpft die technischen Möglichkeiten bei weitem noch nicht aus. Sie entspricht in etwa dem technischen Stand von vor 15 Jahren. Das erklärt auch, warum die Performance der eingesetzten Programme vielfach noch nicht zufriedenstellend ist. Es ist dringend erforderlich, die verschiedenen E-Akten-Systeme in Bund und Ländern zu vereinheitlichen und auf den neuesten technischen Stand zu heben. Mit der bundesweiten Justizcloud wird ein wichtiger Schritt in diese Richtung getan."
Geleitet wird das Projekt von einem in Baden-Württemberg angesiedelten Aufbaustab, der aus Angehörigen der Justiz und der IT-Branche besteht. Der Bund und alle weiteren Bundesländer seien eng in das Projekt eingebunden, teilt das BMJV abschließend mit.
jb/LTO-Redaktion
Gemeinsame IT-Infrastruktur in Bund und Ländern: . In: Legal Tribune Online, 07.01.2026 , https://lto-origin-update.connectaserver.de/persistent/a_id/59004 (abgerufen am: 20.01.2026 )
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