Verkaufspreise niedriger als Herstellungskosten: Tchibo unter­liegt im Kaf­fee­st­reit mit Aldi Süd

10.02.2026

Bei Tchibo ist man der Ansicht, dass die Preise für Kaffee bei Aldi Süd zeitweise zu niedrig sind. Sowohl das LG als auch das OLG Düsseldorf teilen die Einschätzung nicht.

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat gute Nachrichten für Kaffeetrinker, die Pulver oder ganze Bohnen bevorzugt bei Aldi Süd kaufen. Die Preise, die der Einzelhändler für Kaffee der Eigenmarke Barissimo aufruft, sind nicht zu niedrig. Der 6. Kartellsenat hat entschieden, dass Aldi Süd Kaffeeprodukte "jedenfalls in Aktionswochen" unter den Produktionskosten anbieten darf (Urt. v. 10.02.2026, Az. VI-6 U 1/25).

Aldi Süd lässt die verschiedenen Kaffeeprodukte von der Tochtergesellschaft New Coffee herstellen. Beim Hamburger Unternehmen Tchibo ist man der Meinung, dass Aldi Süd mit Verkaufspreisen, die unterhalb der Produktionskosten liegen, auf eine Verdrängung von Wettbewerbern abzielt und damit gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Mit einer Unterlassungsklage wollte Tchibo erreichen, dass Aldi Süd Barissimo zu höheren Preisen anbieten muss.

Schon in der ersten Instanz war Tchibo vor dem Landgericht (LG) Düsseldorf gescheitert. Das Gericht konnte keine Gefahr für eine unzulässige Beeinträchtigung des Marktes erkennen. Die Preisgestaltung von Aldi Süd sei kaufmännisch vertretbar, hieß es in der Urteilsbegründung. Das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis bei Lebensmitteln gelte nicht für Verkäufe unter den eigenen Herstellungskosten.

Ein Unterlassungsanspruch stehe Tchibo weder aus § 33 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. V. m. § 20 Abs. 3 S. 1 GWB noch aus § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) i. V. m. § 3 Abs. 1 UWG zu. Die Klage wurde abgewiesen (Urt. v. 16.01.2025, Az. 14 d O 14/24).

Tchibo bedauert die Entscheidung, Aldi schweigt

Tchibo unterlag nun auch vor dem OLG, das die Berufung zurückgewiesen hat. Eine schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts liegt noch nicht vor. Schon in der mündlichen Verhandlung am 2. Dezember des vergangenen Jahres hatte sich angedeutet, dass der Senat unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Ulrich Egger die Entscheidung des LG wohl bestätigen wird.

"Bedauerlicherweise hat das Gericht die Chance verpasst, einer strukturellen Fehlentwicklung im deutschen Lebensmittelhandel Einhalt zu gebieten.", so Tchibo-Sprecher Arnd Liedtke nach der Entscheidung gegenüber der dpa. Man werde jetzt die schriftliche Urteilsbegründung bewerten und weitere Schritte prüfen. Aldi Süd äußerte sich zunächst nicht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Legt Tchibo Revision ein, würde sich in nächster Instanz der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen.

sts/LTO-Redaktion mit Material der dpa

Zitiervorschlag

Verkaufspreise niedriger als Herstellungskosten: . In: Legal Tribune Online, 10.02.2026 , https://lto-origin-update.connectaserver.de/persistent/a_id/59290 (abgerufen am: 15.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
ads lto paragraph
ads Transfermarkt people

Ihre Transfermeldung – Sichtbar. Relevant. Reichweitenstark.

Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen