Trump vs. Big Law: Anwalt­s­or­ga­ni­sa­tionen geben US-Kanz­leien Rücken­de­ckung

von Stefan Schmidbauer

02.04.2026

Vier US-Kanzleien klagen gegen Executive Orders von Donald Trump und erhalten breite Unterstützung. BRAK, DAV und weitere europäische Anwaltsvereinigungen reichen einen Amicus Curiae ein.

Kurzzeitig sah es danach aus, dass die US-Administration in der Auseinandersetzung mit Jenner & Block, Perkins Coie, Susman Godfrey und Wilmer Cutler Pickering Hale & Dorr beidreht. Das US-Justizministerium zog die Berufungen gegen Gerichtsentscheidungen zurück, mit denen Executive Orders von Donald Trump für rechtswidrig erklärt worden waren.

Wenig später folgte die Kehrtwende, der Rechtsstreit geht nun doch weiter. Die Hintergründe für das Hin und Her sind unklar, eine Begründung für den Sinneswandel lieferte das Justizministerium bislang nicht. Die Verfahren wurden zwischenzeitlich verbunden, für den 14. Mai 2026 ist eine mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht in Washington D.C. angesetzt.

Zur Erinnerung: Der US-Präsident ging Anfang 2025 mit Anordnungen gegen eine Reihe von Wirtschaftskanzleien vor. Aufhänger waren unter anderem angebliche Verstöße gegen Antidiskriminierungsvorschriften. Es wurde mit dem Entzug von Sicherheitsfreigaben und der Einschränkung des Zugangs zu Regierungseinrichtungen gedroht. Zudem sollten bestehende Verträge zwischen Kanzleien und US-Behörden geprüft und/oder gekündigt werden.

Einige Kanzleien setzten auf Schadensbegrenzung, verständigten sich mit der Regierung und sagten Pro-bono-Rechtsberatung mit einem Gesamtvolumen von knapp einer Milliarde Dollar zu. Jenner & Block, Perkins Coie, Susman Godfrey und Wilmer Cutler Pickering Hale & Dorr haben sich für das Modell Konfrontation entschieden und wurden belohnt. Die zuständigen Gerichte erklärten die präsidialen Anordnungen für nicht verfassungsgemäß und fanden für das Vorgehen von Trump deutliche Worte.

Europäische Anwaltsorganisationen zeigen sich erneut solidarisch

Die Unterstützung für die von Trump unter Druck gesetzten Kanzleien war breit, auch ausländische Anwaltsorganisationen erklärten mehrfach ihre Solidarität und äußerten Kritik am Vorgehen der US-Administration.

Im Vorfeld der Berufungsverhandlung haben europäische Anwaltsorganisationen, darunter die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sowie der Deutsche Anwaltverein (DAV), noch einmal nachgelegt und einen Amicus Curiae Brief eingereicht. Mit dem Amicus Curiae (deutsch: Freunde des Gerichts) können Dritte, die nicht Prozesspartei sind, per Schriftsatz zu einem Verfahren Stellung nehmen.

Die Stellungnahme, nach LTO-Informationen mit Unterstützung der US-Kanzlei Arnold & Porter ausgearbeitet, wurde dem Gericht am 2. April übermittelt. Die Unterzeichner betonen insbesondere die "elementare Bedeutung der freien anwaltlichen Berufsausübung für die Garantie der Rechtsstaatlichkeit und den Zugang zum Recht" und die "besondere Rolle der Anwaltschaft als Vermittler zwischen Bürgern und Justizsystem".

Verwiesen wird in dem Schriftsatz, der LTO vorliegt, auch auf die Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland. Der Zusammenbruch der unabhängigen Anwaltschaft sei eine wesentliche Voraussetzung für den Missbrauch des Rechtssystems gewesen, so die Verfasser.

Beteiligte Kanzleien

Zitiervorschlag

Trump vs. Big Law: . In: Legal Tribune Online, 02.04.2026 , https://lto-origin-update.connectaserver.de/persistent/a_id/59658 (abgerufen am: 14.04.2026 )

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