Ein Mannheimer Unternehmen verkauft Haferriegel in einer quadratischen Verpackung. Ritter sieht Markenrechte verletzt, klagt und unterliegt. Geschlagen geben will man sich aber nicht.
Der Schokoladenhersteller Alfred Ritter GmbH & Co. KG geht weiter gegen den Haferriegel "Monnemer Quadrat Bio" des Unternehmens Wacker aus Mannheim vor. Ritter legte gegen ein Urteil des Landgerichts (LG) Stuttgart Berufung ein. Die 17. Zivilkammer des Gerichts hat im Januar entschieden, dass Wacker keine Markenrechte verletzt hat (Urt. v. 13.01.2026, Az. 17 O 192/25).
Ritter befürchtet, dass Verbraucher den quadratischen Haferriegel von Wacker mit dem Ritter-Aushängeschild "Ritter Sport"-Schokolade verwechseln könnten. Das Design der Verpackung mit quadratischer Grundfläche nebst seitlichen Verschlusslaschen im Zick-Zack-Muster hat sich das Unternehmen 1996 markenrechtlich schützen lassen. Die Form sei eine der bekanntesten Marken Deutschlands und zentrales Wiedererkennungsmerkmal, argumentierte das Unternehmen bei der mündlichen Verhandlung vor dem LG.
Das Gericht verneinte allerdings einen Unterlassungsanspruch, den Ritter geltend gemacht hatte. Die Klage sei abgewiesen worden, weil man keine Markenrechtsverletzungen gesehen habe, erläuterte der Vorsitzende Richter Thomas Kochendörfer die Entscheidung bei der Urteilsverkündung. In der Gesamtschau bestehe keine Verwechslungsgefahr (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 Markengesetz (MarkenG)), der Durchschnittsverbraucher nehme die Produkte als "unterschiedliche Snacks" wahr. Auch der Bekanntheitsschutz (§ 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG) begründe keinen Anspruch, so das LG. Kochendörfer regte einen Vergleich an, die Unternehmen konnten sich bis zur Urteilsverkündung aber offensichtlich nicht einigen.
Aus dem Quadrat wurde inzwischen ein Riegel
Bei Ritter Sport war und ist man mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden. Rechtsanwalt Andreas Schabenberger von der Kanzlei Heuking, die Ritter Sport vertritt, hatte schon während die mündlichen Verhandlung angekündigt, im Fall einer Niederlage Rechtsmittel einzulegen. Der Ankündigung folgten jetzt Taten. Nach der Berufung wird sich nun das Oberlandesgericht Stuttgart mit dem Fall befassen.
Kunden können das Monnemer Quadrat inzwischen nicht mehr im Internet bestellen. Das Produkt wurde laut Wacker-Gründer Matteo Wacker vorübergehend aus dem Sortiment genommen und durch einen klassischen länglichen Riegel ersetzt. Den Nachfolger vermarktet das Unternehmen unter dem Namen "Monnemer Klageriegel".
Hintergrund ist die Sorge Wackers vor Schadenersatzforderungen. Falls der Streit mehrere Jahre dauern sollte, könne jeder verkaufte Riegel den möglichen Schadensersatz erhöhen, so Wacker gegenüber der dpa. Dem Unternehmen droht darüber hinaus auch ein möglicher Rückruf und die Vernichtung bereits ausgelieferter Ware.
sts/LTO-Redaktion mit Material der dpa
Verwechslungsgefahr durch quadratischen Haferriegel?: . In: Legal Tribune Online, 09.02.2026 , https://lto-origin-update.connectaserver.de/persistent/a_id/59274 (abgerufen am: 15.03.2026 )
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