VG Köln kippt Einstufung als "gesichert rechtsextrem": Warum der Beschluss ein AfD-Par­tei­ver­bots­ver­fahren chan­cenlos aus­sehen lässt

von Dr. Markus Sehl

26.02.2026

Der Beschluss des VG Köln ist mehr als nur eine Eilentscheidung: Er spricht gegen die Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsverfahrens und zeigt, die AfD-Taktik wohldosierter Verfassungsfeindlichkeit geht auf, meint LTO-Redakteur Markus Sehl.

Was das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag als "Eilentscheidung" veröffentlichte, klingt beim Lesen der 55 (!) Seiten ganz anders. Nämlich nach einer Vorab-Entscheidung in der Hauptsache. Und mit Folgen für die Diskussion um das AfD-Verbotsverfahren. Dem Verfassungsschutz wird zwar nur erst einmal untersagt, die Bundespartei AfD als "gesichert rechtsextremistisch" einzustufen. Die Begründung aber hat es in sich. Die Richter wägen nicht vorsichtig ab, sondern haben sich zur Verfassungsfeindlichkeit der AfD eine Überzeugung verschafft. Das VG liefert damit rechtliche Einschätzungen und Argumente, die gegen die Erfolgsaussichten eines AfD‑Parteiverbotsverfahrens sprechen. Denn eine Partei, die schon nicht als gesichert extremistisch eingestuft werden darf, die wird man auch nicht als Partei vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich verbieten können. 

Jede Partei, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, wird die jedenfalls heute nicht mehr in ihr Parteiprogramm schreiben wie vormals die NPD. Bei der AfD wurde das VG Köln dennoch fündig – und gleichwohl halten die Richter die politischen Forderungen für nicht ausreichend prägend. Zwar erkennt das Gericht den "starken Verdacht", dass die AfD – einmal in Regierungsverantwortung – ein Minarettverbot und ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen umsetzen wollen würde. So steht es neu in ihrem Wahlprogramm 2025. Diese Pläne hält das Gericht auch für verfassungswidrig, aber sieht darin nur "einzelne" Forderungen, keine verfassungsfeindliche Grundtendenz der Gesamtpartei. Also aus Sicht der AfD eine wohldosierte Portion Verfassungsfeindlichkeit im Wahlprogramm, nicht weiter schädlich. 

"Remigration" nicht zwingend verfassungswidrig 

Die Diskussion um ein Verbot der AfD hatte zuletzt auf die Pläne der Partei im Zusammenhang mit dem Begriff "Remigration" eingeschwenkt. Auch der Begriff kommt im Wahlprogramm 2025 vor. Die Kölner Richter können hinter dem Begriff aber keine verfassungsfeindlichen Absichten erkennen, in der Breite Menschen mit Migrationshintergrund rechtlich abzuwerten oder außer Landes zu schaffen. Der Verfassungsschutz hat die Richter auch mit seinen Nachweisen nicht überzeugen können, dass es sich um konkrete, die gesamte Partei prägende Umsetzungsvorschläge handelt. Also aus Sicht der AfD erneut eine wohldosierte Portion von Remigration, ausreichend unkonkret. 

Bleibt noch die immer raunende Frage: Aber was ist mit den eigentlichen, insgeheimen Zielen der Partei? Weiß der Verfassungsschutz mehr, als er vor Gericht vorbringt? Von Geheimtreffen und Geheimpapieren, die die wahren verfassungsfeindlichen Ziele der AfD belegen? Falls es sie geben sollte, wäre es jedenfalls langsam höchste Zeit, sie einzubringen. Das VG Köln hat davon nichts vorgelegt bekommen. Und hält sie auch sonst für nicht ersichtlich.

Klar, die Kölner Verwaltungsrichter haben nicht das letzte Wort, und es steht auch noch eine Hauptsacheentscheidung aus. Dass da aber etwas ganz anderes drinstehen wird, scheint kaum vorstellbar.

Wer dem Parteiverbotsverfahren skeptisch gegenübersteht, der findet in dem Beschluss rechtliche Argumente. Wer es nach wie vor verfolgen will, der wird die Ausführungen kritisieren. Eine Mehrheit für einen Antrag im Bundestag zu organisieren und diesen vor dem Bundesverfassungsgericht durchzubekommen, dürfte aber alles andere als einfacher geworden sein. 

Zitiervorschlag

VG Köln kippt Einstufung als "gesichert rechtsextrem": . In: Legal Tribune Online, 26.02.2026 , https://lto-origin-update.connectaserver.de/persistent/a_id/59413 (abgerufen am: 15.03.2026 )

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