Gericht stoppt Abschuss vorläufig: Ein Goldschakal auf Sylt

12.06.2025

Seit Wochen sorgt ein Goldschakal auf Sylt für Schlagzeilen – und für tote Lämmer. Die Jagd auf das streng geschützte Tier hatte schon begonnen, doch nun stoppt ein Hängebeschluss des Verwaltungsgerichts Schleswig den Abschuss vorläufig.

Ein Goldschakal auf Sylt, der seit Mai bis zu 100 Schafe und Lämmer gerissen hat, sorgt für gehörigen Wirbel. Während Jäger mit offizieller Genehmigung bereits auf die Suche gingen, bremste das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig den Abschuss nun vorerst wieder aus. Bei streng geschützten Arten dürfe nicht einfach geschossen werden – selbst wenn die Lage auf der Insel brenzlig ist (Beschl. v. 11.06.2025, Az. 8 B 16/25).

Das Problem ist schnell geschildert: Innerhalb weniger Tage kam es zu mehreren Angriffen auf Schafherden auf der Insel. Bis zu 100 tote Tiere gab es, die unter anderem durch Kehlbisse getötet worden waren. DNA-Spuren bestätigten laut Landesamt den Verdacht: Ein Goldschakal treibt auf Sylt sein Unwesen. Das für Naturschutz zuständige Landesamt in Schleswig-Holstein reagierte mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz): Die "gezielte Entnahme" – also die Tötung des Goldschakals – sei zulässig, da ernste wirtschaftliche Schäden drohten und keine zumutbaren Alternativen zur Verfügung stünden.

Mit dieser Genehmigung war der Weg frei für den Abschuss des Schakals, obwohl er Schutzstatus nach dem Anhang IV der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) genießt. Doch lange blieb die Jagd nicht eröffnet, wie nun das VG entschied.

Naturschutzinitiative zieht vor Gericht

Die anerkannte Umweltvereinigung Naturschutzinitiative e.V. legte Widerspruch gegen die Ausnahmegenehmigung ein und stellte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht. Ihre Begründung: Der Goldschakal sei eine streng geschützte Art, die nicht einfach zur Strecke gebracht werden dürfe. Es fehle an einer nachvollziehbaren Prüfung alternativer Maßnahmen, etwa dem Versuch, das Tier zu betäuben und umzusiedeln.

Die Genehmigung habe das Landesamt zudem auf unklarer Tatsachengrundlage erlassen, da eine vollständige Dokumentation der Verwaltungsentscheidung nicht vorgelegt worden sei. Kurzum: Der Abschuss sei weder ausreichend geprüft noch rechtlich tragfähig und müsse bis zu einer finalen Entscheidung verhindert werden.

Hängebeschluss sichert vorläufigen Rechtsschutz

Mit einem sogenannten Hängebeschluss untersagte das VG Schleswig nun den Abschuss des Goldschakals – bis zur Entscheidung über den Eilantrag selbst.

Juristisch ist das keine Entscheidung in der Sache, sondern eine Reaktion auf akuten Rechtsschutzbedarf: Das Gericht verwies auf die verfassungsrechtliche Verpflichtung aus Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG), effektiven Rechtsschutz zu gewähren. Wenn – wie hier – die Möglichkeit bestehe, dass das Tier bereits getötet werde, bevor das Gericht den Eilantrag überhaupt prüfen kann, müsse es durch einen Hängebeschluss (§ 123 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung) verhindern, dass vollendete irreversible Tatsachen geschaffen werden.

Zugleich betonte das Gericht, dass der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nicht offensichtlich aussichtslos sei. Zwar deute vieles darauf hin, dass der Schakal tatsächlich die Schafe gerissen hat, Nackenbisse und abgebissene Ohren seien typisch für den Goldschakal. Dennoch sei unklar, ob die Voraussetzungen der Ausnahmegenehmigung für den Abschuss im Sinne von § 45 Abs. 7 Satz 2 BNatSchG tatsächlich erfüllt seien. Insbesondere müsse das Land nachweisen, dass keine zumutbaren Alternativen zur Tötung des Tieres bestanden, was etwa technische Schutzmaßnahmen oder eine Umsiedlung sein könnten. 

Weil die vollständigen Unterlagen der Behörde noch fehlen, habe das Gericht derzeit nicht beurteilen können, ob die Abschussgenehmigung rechtlich haltbar ist.

Ob der Goldschakal also tatsächlich entnommen werden darf, ist offen. Klar ist nur: Schnellschüsse – im wörtlichen wie im übertragenen Sinne – sind bei besonders geschützten Arten rechtlich ein sensibles Thema. Bis das Gericht über die Genehmigung des Landesamtes entschieden hat, bleibt der Goldschakal erst einmal verschont.

xp/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

Zitiervorschlag

Gericht stoppt Abschuss vorläufig: . In: Legal Tribune Online, 12.06.2025 , https://lto-origin-update.connectaserver.de/persistent/a_id/57402 (abgerufen am: 06.03.2026 )

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