AfD-Mitarbeiter verliert Eilantrag: Kein Bun­des­tags­aus­weis wegen Russ­land-Ver­bin­dungen

13.02.2026

Die Bundestagsverwaltung hat einem Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten zu Recht wegen Kontakten zu russischen staatlichen Stellen einen Hausausweis verweigert. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg im Eilverfahren entschieden.

Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Oehme hatte bei der Bundestagverwaltung einen Antrag auf Erteilung eines Hausausweises gestellt, den diese im September 2025 ablehnte. Die Ablehnung begründete sie zum einen damit, dass Antragsteller eine sicherheitsgefährdende Tätigkeit für eine fremde Macht ausübe, indem er Kontakte zu russischen staatlichen Stellen pflege. Darüber hinaus habe er durch seine Forderung nach Remigration Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung offenbart. 

Oehme wollte den Hausausweis dann per gerichtlichem Eilantrag bekommen, das Verwaltungsgericht (VG) Berlin wies den Eilantrag jedoch zurück (Beschl. v. 30.10.2025, Az. 2 L 437/25). Hasso Suliak hatte dazu für LTO die rechtlichen Grundlagen und die sicherheitskritischen Russland-Kontakte Oehmes erklärt.

Oehme legte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg ein, das den Beschluss der Vorinstanz nun bestätigte (Beschl. V. 12.02.2026, Az. 3 S 158/25). Er habe auch im Beschwerdeverfahren vor dem OVG nicht überzeugend darlegen können, dass er die nötige Zuverlässigkeit besitze, so das Gericht in seiner Begründung. Die Bundestagsverwaltung durfte daher davon ausgehen, dass er wegen seiner Kontakte zu russischen staatlichen Stellen bzw. zu Personen, die ihrerseits mit russischen staatlichen Stellen zusammenarbeiten, ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages darstellt.

Mitarbeiter sind keine Abgeordneten

Auch Oehmes Argument, die Bundestagsverwaltung habe ohne ausreichende gesetzliche Grundlage entschieden, wies das OVG zurück. Die Hausordnung des Deutschen Bundestages stelle im Hinblick auf das verfassungsrechtlich verbürgte Hausrecht seiner Präsidentin eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage dar. Der verfassungsrechtlich geschützte Abgeordnetenstatus habe auch nicht automatisch Vorrang vor dem Hausrecht der Präsidentin. Oehme als Mitarbeiter könne sich darauf aber ohnehin nicht berufen.

Die Ablehnung des Antrags auf einen Hausausweis bedeutet für Oehme, dass er keinen Zugang zu den nicht für die Öffentlichkeit zugänglichen Gebäuden des Deutschen Bundestages erhält. 

Früher Abgeordneter, jetzt Mitarbeiter

Oehme war in den Jahren 2017 bis 2021 selbst Mitglied des Bundestags. Nach eigenen Worten kam er dann nicht mehr über die sächsische Landesliste ins Parlament, da die AfD viele Direktmandate gewonnen hatte. Danach wurde er Mitarbeiter des Abgeordneten Edgar Naujok. In dem Zusammenhang wurde ihm die Ausstellung eines personalisierten Hausausweises verweigert. 

Trotz der Ausführungen der Gerichte bemängelt Oehme, seine Argumente wären einfach beiseite gewischt worden. Er habe sich nichts zuschulden kommen lassen, sagte er der Deutschen Presse-Agentur, er empfände das Urteil als politisch.

AfD scheitert wiederholt an Zuverlässigkeit 

Immer wieder fallen Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten durch die Zuverlässigkeitsprüfung. Beim VG Berlin sind gerade nach Auskunft des Gerichts noch zwei Klagen von Mitarbeitern von AfD-Abgeordneten, denen ein personalisierter Bundestagsausweis verwehrt wurde, anhängig. 

Andere Fraktionen scheinen dieses Problem nicht zu haben, wie LTO-Nachfragen bei den Linken, den Grünen, der CDU/CSU und der SPD ergaben.

Mit seinem Eilrechtsschutz ist Oehme nun endgültig gescheitert, der Beschluss des OVG ist unanfechtbar. Abschließend geklärt werden muss die Sache aber noch im Hauptsacheverfahren. Das VG hat für seine anhängigen Verfahren zu verweigerten Hausausweisen für AfD-Mitarbeiter mögliche Verhandlungsbeginne in der ersten Hälfte des Jahres in Aussicht gestellt. Sofern die Kläger denn trotz des neuen Beschlusses des OVG an den Klagen festhalten wollten. 

Oehme zumindest scheint das vorzuhaben: "Wir werden auf jeden in das Hauptverfahren eintreten", sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

PM/dpa/jh/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

AfD-Mitarbeiter verliert Eilantrag: . In: Legal Tribune Online, 13.02.2026 , https://lto-origin-update.connectaserver.de/persistent/a_id/59321 (abgerufen am: 15.03.2026 )

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