Die juristische Presseschau vom 14. bis 16. Februar 2026: Doch keine Rede­ver­bote für Björn Höcke / OVG Berlin-BB zu Bun­des­tags-Haus­aus­weis / Söder vor dem Nar­ren­ge­richt

16.02.2026

Redeverbote für Björn Höcke waren rechtswidrig, entschied der VGH München. Verweigerung eines BT-Hausausweises für AfD-Mitarbeiter war rechtmäßig. Markus Söder wurde wegen "akuten Größenwahns" zu 150 Liter Strafwein verurteilt.

Thema des Tages

VGH Bayern zu Redeverbot für Höcke: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Eilverfahren entschieden, dass die von zwei bayerischen Kommunen verhängten Redeverbote für den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke rechtswidrig waren. Die Stadt Lindenberg im Allgäu und die Gemeinde Seybothenreuth im Landkreis Bayreuth hatten der AfD untersagt, Höcke bei AfD-Wahlkampfveranstaltungen in ihren öffentlichen Hallen reden zu lassen. Sie beriefen sich dabei u.a. auf eine neue Vorschrift in der bayerischen Gemeindeordnung, wonach die Nutzung von öffentlichen Räumen dann versagt werden kann, wenn bei einer Veranstaltung "Inhalte, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen", oder antisemitische Inhalte zu erwarten seien. In den erstinstanzlichen Eilverfahren kamen die zuständigen Gerichte – wie welt.de (Frederik Schindler), LTO und beck-aktuell berichten – zu unterschiedlichen Ergebnissen: Während das VG Augsburg das von ihm selbst angeregte Redeverbot beanstandete, bestätigte das VG Bayreuth die kommunale Entscheidung. Auf die Beschwerden der jeweils unterlegenen Partei hin entschied nun der VGH, dass Lindenberg und Seybothenreuth keine "hinreichenden Anhaltspunkte" für entsprechende Gefährdungen durch Björn Höcke bei den konkreten Veranstaltungen vorgetragen hätten und ein Redeverbot daher nicht gerechtfertigt sei. Offensichtlich genügte der Hinweis auf die zweifache Verurteilung Höckes wegen Verwendung einer SA-Parole nicht. Die Mo-taz (Christian Rath), spiegel.de und LTO berichten über die Entscheidungen.

Ronen Steinke (Sa-SZ) kritisiert, dass der Staat zwar zahlreiche rechtsstaatliche Mittel hätte, um gegen die AfD oder Björn Höcke vorzugehen, diese aber bewusst nicht nutzt und stattdessen Bürgermeister versuchten, über kommunale Hallenverbote politische Grundrechte einzuschränken. Steinke warnt, dass solche Umgehungsversuche rechtsstaatlich gefährlich seien, weil allein das Bundesverfassungsgericht über derart gravierende Eingriffe entscheiden dürfe, nicht lokale Amtsträger. Auch Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) kritisiert, dass Bayern mit einem neuen Passus in der Gemeindeordnung versuche, Björn Höcke per Redeverbot aus städtischen Hallen fernzuhalten, obwohl dies demokratisch fragwürdig sei. Solche juristischen Maßnahmen gegen rechtsextreme Positionen hält er für naiv, weil sie Diskursverschiebungen eher verstärken als verhindern. Statt Probleme zu lösen, schafft der Ansatz aus seiner Sicht neue, indem er selbst zur Einschränkung politischer Rede beiträgt.

Rechtspolitik

Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Der Medienrechtler Stephan Dreyer warnt im Interview mit beck-aktuell (Hendrik Wieduwilt), dass ein pauschales Social‑Media‑Verbot für Jugendliche den Jugendschutz eher schwächen würde, weil Kinder trotzdem Wege auf die Plattformen fänden und dann weniger Unterstützung suchten. Er betont, dass solche Verbote tief in die Kommunikations- und Informationsrechte junger Menschen eingriffen und zudem unverhältnismäßig seien, da der Digital Services Act bereits mildere und wirksamere Maßnahmen vorsieht. Nationale Verbote hält er zudem für praktisch wirkungslos, weil EU‑Recht Vorrang habe und große Plattformen meist nicht im jeweiligen Mitgliedstaat ansässig seien. 

Strafmündigkeit: Nun berichtet auch spiegel.de (Jan Friedmann/Miriam Olbrisch) über die Strafmündigkeits-Debatte, die ein Vorfall in Dormagen auslöste. Dort hatte ein Zwölfjähriger offenbar einen zwei Jahre älteren Mitschüler erstochen. Nun fordern insbesondere Vertreter:innen der CDU eine Herabsetzung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre, während Fachleute dies überwiegend ablehnen. Parallel dazu plädiert die CSU für ein neues Verantwortungsverfahren, das schwere Gewalttaten von Kindern vor Gericht aufarbeiten und bundesweit einheitliche Standards für Maßnahmen schaffen soll. Laut WamS hat sich Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) gegen eine Absenkung der Strafmündigkeit ausgesprochen. Es sei furchtbar und erschütternd, was da passiert sei, wird die Ministerin zitiert, "aber das Strafrecht ist kein Allheilmittel."

Wohnungsmiete: Hermann-Josef Tenhagen (spiegel.de) betont angesichts der aktuellen Planungen für eine Mietrechtsreform, dass strengere Regeln gegen Mietwucher nötig seien, gleichzeitig aber auch mehr Wohnungsbau ermöglicht werden müsse, um den Markt langfristig zu entlasten. "Den seriösen Vermietern das Bauen erleichtern und die unseriösen aus dem Verkehr ziehen – nur so kann privater Wohnungsbau in der sozialen Marktwirtschaft funktionieren."

Anwaltsnotariat: Das BMJV will nach dem BVerfG‑Urteil zur Altersgrenze von Anwaltsnotar:innen das Anwaltsnotariat insgesamt attraktiver gestalten und so die notarielle Versorgung langfristig sichernDer Gesetzentwurf sieht vor, Zulassungshürden zu senken, familienfreundlichere Bedingungen zu schaffen und eine begrenzte Verlängerung der Amtszeit über 70 Jahre hinaus zu ermöglichen. LTO (Hasso Suliak) berichtet.

Beschaffung: Rechtsanwalt Jan Byok kritisiert auf beck-aktuell, dass das neue Beschaffungsbeschleunigungsgesetz der Bundeswehr zwar Verfahren radikal vereinfache, dabei aber Wettbewerb aushebele und industriepolitische Interessen über wirtschaftliche Effizienz stelle. Er warnt, dass ein "buy‑national"-Ansatz ohne wirksame Wettbewerbselemente zu höheren Kosten, geringerer Innovation und gefährlichen Abhängigkeiten führen kann. Zudem bemängelt er, dass das Gesetz die strukturellen Probleme der Beschaffungsorganisation unangetastet lässt und damit nur Symptome statt Ursachen bekämpfe.

Staatsforste: Der Rechtsanwalt und frühere Abteilungsleiter im sächsischen Landwirtschaftsministerium Thomas Giesen stellt im FAZ-Einspruch dar, dass staatliche Forstbetriebe historisch gewachsenen Besitz verwalten, aber ineffizient arbeiteten und hohe Defizite verursachten. Er kritisiert, dass politische Vorgaben wirtschaftliche Entscheidungen verdrängen und staatliche Strukturen zu unflexibel seien, um Wälder verantwortungsvoll und marktorientiert zu bewirtschaften. Giesen plädiert deshalb für eine grundlegende Neuordnung des Staatswaldes – bis hin zu Privatisierung oder Kommunalisierung.

Justiz

OVG Berlin-BB zu Bundestags-Hausausweis: Das Oberverwaltungsgericht Berlin‑Brandenburg hat bestätigt, dass die Bundestagsverwaltung dem AfD‑Mitarbeiter Ulrich Oehme wegen Zweifeln an seiner Zuverlässigkeit keinen Hausausweis ausstellen musste. Ausschlaggebend waren seine Russland‑Kontakte, die als Risiko für die Funktionsfähigkeit des Bundestags gesehen werden durften. Die Richter hielten zudem fest, dass die Hausordnung des Bundestags als Rechtsgrundlage für die Entscheidung ausreicht und keine gesetzliche Regelung erforderlich ist. Die FAZ (Stephan Klenner), zeit.de (Astrid Geisler/Martín Steinhagen), LTO und beck-aktuell berichten.

EuGH – Frontex: Der Doktorand Georgios Athanasiou analysiert im Verfassungsblog (in englischer Sprache) die Entscheidung Hamoudi vs. Frontex aus dem Dezember und stellt fest, dass der EuGH die Beweislast bei Menschenrechtsverletzungen durch Frontex deutlich zugunsten von Migrant:innen verschoben hat.

BVerfG zu Rüstungsexporten nach Israel: Rechtsprofessor Florian Meinel analysiert im Verfassungsblog den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Ausfuhr von Panzergetrieben nach Israel und kritisiert die Entscheidung der 2. Kammer, eine Verfassungsbeschwerde gar nicht erst anzunehmen, insbesondere angesichts der gravierenden humanitären Situation in Gaza und der damit verbundenen rechtlichen Fragen. Meinel argumentiert, dass das Gericht in seiner Begründung einen Pseudogrundrechtsschutz biete, der die tatsächlichen rechtlichen und moralischen Implikationen der Waffenlieferungen an Israel verkenne. Insgesamt sieht er eine problematische Verbindung zwischen rechtlichen Normen und politischen Interessen, die die Verantwortung Deutschlands in Bezug auf internationale Menschenrechtsstandards infrage stelle.

BVerwG zu Corona/Verdienstausfall: Nun schreibt auch die Rechtsanwältin Larissa Ludwig im Expertenforum Arbeitsrecht über eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Oktober, wonach Selbstständige keinen Anspruch auf Verdienstausfall‑Entschädigung haben, wenn eine öffentlich empfohlene und zumutbare Schutzimpfung grundsätzlich geeignet gewesen wäre, die Infektion und damit die Quarantäne zu vermeiden. Die Autorin bewertet diese Entscheidung als klare Stärkung präventiver Maßnahmen. Für die Praxis sieht sie erhebliche Auswirkungen, da ungeimpfte Antragsteller künftig häufiger leer ausgehen und der Druck steigen könnte, empfohlene Impfungen wahrzunehmen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

OLG Bamberg zu E-Zigaretten-Werbung: Das OLG Bamberg hat dem Lebensmitteldiscounter Netto per einstweiliger Verfügung mehrere Werbeaussagen zu E‑Zigaretten untersagt, weil Formulierungen wie "geeignet für alle Zielgruppen" die gesundheitlichen Risiken herunterspielen würden. Allein durch Anpreisung mit dem Wort "geeignet" würden die auch bei diesem Produkt bestehenden Gefahren des Rauchens verharmlost. LTO berichtet.

VG Neustadt zu Porno-Seiten: Das Verwaltungsgericht Neustadt a.d.W. hat die Sperrverfügungen gegen mehrere Pornoplattformen aufgehoben, weil der deutsche Jugendmedienschutz-Staatsvertrag aufgrund des Vorrangs des EU‑Rechts – insbesondere des Digital Services Act – hier nicht mehr anwendbar sei. Die Sperranordnungen verstießen gegen das Herkunftslandprinzip, da für Anbieter mit Sitz in Zypern primär die dortigen Behörden zuständig seien. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das Gericht die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland‑Pfalz zu. LTO berichtet.

"Da freuen sich die Pornoanbieter, die trotz fehlenden Jugendschutzes, also fehlender Altersverifikation, immer weitermachen können", kommentiert Michael Hanfeld (Sa-FAZ). Und die Richter machten sich einen schlanken Fuß, kritisiert er. Bis auf Zypern etwas passiere, würden auf den Portalen noch tonnenweise Pornos hochgeladen werden.

CAS – Disqualifikation von Ukrainer bei Olympia: Die Ad-hoc-Division des Internationalen Sportgerichtshofs hat die Disqualifizierung des ukrainischen Skeleton-Fahrers Vladyslav Heraskevych durch das Internationale Olympische Komitee (IOC) bestätigt. Heraskevych wollte einen Helm tragen, auf dem Sportler:innen zu sehen waren, die im Ukrainekrieg starben. Das IOC sah darin einen Verstoß gegen das Verbot politischer Äußerungen während der Wettbewerbe. sportschau.de (Volker Schulte) berichtet.  

Recht in der Welt

EuGH/Ungarn – Rechtsstaat: Rechtsanwältin Roya Sangi analysiert auf beck-aktuell die Schlussanträge von Generalanwältin Ćapeta im Klageverfahren des Parlaments gegen die Kommission, in denen vorgeschlagen wird, die von der Europäischen Kommission beschlossene Freigabe von EU-Mitteln an Ungarn in Höhe von rund 10 Milliarden Euro für nichtig zu erklären. Die Europäische Kommission habe zwar rechtsstaatliche Bedingungen für EU‑Mittel an Ungarn festgelegt, deren Einhaltung aber nicht ausreichend geprüft und die Gelder dennoch freigegeben. Die Autorin hofft, dass der EuGH der Generalanwältin folgt.

Frankreich – Antisemitismusgesetz: Frankreichs Präsident Emmanuel Macron plant laut Mo-FAZ (Michaela Wiegel) Gesetzesverschärfungen, die Politiker bei antisemitischen oder rassistischen Äußerungen automatisch vom passiven Wahlrecht ausschließen sollen. Seine Minderheitsregierung will damit die anderen Parteien zwingen, sich zum Antisemitismus zu positionieren. Die Ankündigung zur geplanten Gesetzesänderung erfolgt in einem aufgeheizten politischen Klima, nachdem ein junger rechtsextremer Demonstrant wohl von Antifa-Aktivisten in Lyon zu Tode geprügelt wurde, schreibt die FAZ:

Großbritannien – "Palestine Action": Der High Court in London hat, wie die Mo-FAZ (Johannes Leithäuser) berichtet, entschieden, dass die Aktivistengruppe "Palestine Action" trotz ihrer strafbaren Aktionen nicht als Terrororganisation eingestuft werden darf, weil das normale Strafrecht hier ausreiche. Die britische Regierung hält jedoch an der Terror-Einstufung fest und kündigt Berufung an, während Unterstützer der Gruppe das Urteil als wichtigen Erfolg feiern.

Kasachstan – Verfassungsreform: Über das anstehende Verfassungsreferendum in Kasachstan berichtet die Mo-taz (Barbara Oertel). Kritiker warnen, dass die künftige Verfassung autoritärer und noch stärker auf den Präsidenten zugeschnitten sei als die geltende.

Völkerrecht: Nun stellt auch Rechtsprofessor Matthias Goldmann in der Mo-FAZ fest, dass das Völkerrecht der Nachkriegszeit und die regelbasierte internationale Ordnung durch die Abkehr der USA von völkerrechtlichen Bindungen massiv geschwächt wurden. Unter US-Präsident Donald Trump werde internationales Recht offen missachtet und durch machtpolitische "Deals" ersetzt, die eher auf Erpressung als auf wechselseitigem Vorteil beruhten. In dieser Lage müsse die EU am Völkerrecht festhalten, ihre Außenhandelspolitik an eigenen Werten und Rechtsstandards ausrichten und zentrale Normen wie Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Klimaschutz verteidigen, meint Goldmann. Zugleich solle sie verstärkt auf multilaterale völkerrechtliche Mechanismen setzen, um hohe Standards gemeinsam mit anderen Staaten zu verankern und so die internationale Rechtsordnung zu stabilisieren.

Sonstiges

Demokratie: Udo Di Fabio beschreibt in seinem neuen Buch eine zunehmende "Verfeindlichung" der Gesellschaft, die liberale Demokratien schwäche und durch moralisch aufgeladene Lagerbildungen verstärkt werde. Als Gegenmittel fordert der frühere Bundesverfassungsrichter eine Rückbesinnung auf Freiheit, Eigenverantwortung und Vertrauen in die Urteilsfähigkeit der Bürger. Wolfgang Janisch (Mo-SZ) würdigt in seiner Rezension diesen Ansatz, kritisiert jedoch Di Fabios einseitige Fokussierung auf eine vermeintliche linke Elite als Hauptverursacher gesellschaftlicher Spannungen.

IS-Rückkehrer:innen: LTO (Eva Pampe) weist darauf hin, dass demnächst zahlreiche gegen IS‑Rückkehrer:innen verhängte Haftstrafen auslaufen. Aufgrund der föderal zersplitterten Rehabilitations- und Betreuungsstrukturen stellten sie eine große Herausforderung für eine gelingende Reintegration dar. Besonders kritisch sind laut einer Studie die ersten Monate nach der Entlassung, in denen enge Zusammenarbeit zwischen Justiz, Sicherheitsbehörden und zivilgesellschaftlichen Stellen nötig wäre, aber häufig an mangelnder Kommunikation scheitert. Gleichzeitig warnt die Autorin, dass weiterhin deutsche Staatsangehörige unter prekären Bedingungen in syrischen Lagern festsitzen und eine kontrollierte Rückholung notwendig sei, um Radikalisierung und langfristige Schäden zu verhindern.

Theater "Prozess gegen Deutschland": Über ein Projekt des Hamburger Thalia Theaters berichtet beck-aktuell (Martin Fischer). Es geht um ein mögliches AfD‑Verbotsverfahren sowie weitere gesellschaftspolitische Fragen, die theatral und juristisch zugleich verhandelt werden. Statt Schauspielern treten reale Expertinnen und Experten auf, darunter die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler‑Gmelin, um drei Fälle zu diskutieren: ein AfD‑Verbot, mögliche Gewaltverherrlichung und ein Social‑Media‑Verbot für unter 16‑Jährige. 

RAin Lydia Eppler: Die Rechtsanwältin Lydia Eppler berichtet im Interview mit LTO (Stephan Schmidbauer) in der Reihe "Most wanted" über ihren Arbeitsalltag in der Energiewirtschaft und ihre Rolle als Präsidentin von "women of new energies". Sie beschreibt die Entscheidung zur Selbstständigkeit als schwierigsten Karrieremoment und fordert mehr Praxisnähe in der juristischen Ausbildung.

Rechtsgeschichte – Autoreifen: Dass am 15. Februar 1936 die I.G. Farben bei einer Automobilausstellung in Berlin dem breiten Publikum die Praxistauglichkeit von synthetisch hergestelltem Kautschuk am Beispiel von Fahrzeugreifen vorgestellt hatte, nimmt Martin Rath auf LTO zum Anlass, um auf mehrere juristische "Krimis" zum vermeintlich harmlosen Reifen hinzuweisen.

Das Letzte zum Schluss

Narrengericht Stockach zu Markus Söder: Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) wurde – wie LTO und beck-aktuell berichten – vom traditionsreichen Stockacher Narrengericht zur Zahlung von 150 Litern Strafwein und einem gemeinsamen Besuch beim Oktoberfest verdonnert. Nach Ansicht der Richter war das offenbar die angemessene Sanktion gegen "Täuschung im Bierzelt" und "akuten Größenwahn". 

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Mediums.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pf/chr

(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. bis 16. Februar 2026: . In: Legal Tribune Online, 16.02.2026 , https://lto-origin-update.connectaserver.de/persistent/a_id/59325 (abgerufen am: 17.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag

Dein Zugang zu Deutschlands reichsweitenstärksten Karriere-Portal für Jurist:innen

Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen