Die juristische Presseschau vom 8. April 2026: Hubig für Ent­kri­mi­na­li­sie­rung des Schwarz­fah­rens / Sch­lecht beraten von Groß­kanzlei? / Trump will ira­ni­sche Zivi­li­sa­tion aus­lö­schen

08.04.2026

Die Justizministerin spricht sich für eine Neubewertung der Leistungserschleichung aus. Continental klagt wegen mangelhafter anwaltlicher Beratung im Dieselskandal. US-Kriegshandlungen im Iran könnten Deutschland zum Handeln zwingen. 

 

Thema des Tages

Schwarzfahren: Bundesjustizministerin Stephanie Hubig (SPD) hat sich dafür ausgesprochen, das sogenannte Schwarzfahren zu entkriminalisieren. Sie fragte: "Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schließlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?" Hubig argumentierte, dass die Verfahren viele Ressourcen in der Justiz binden, die anderswo sinnvoller eingesetzt werden könnten. In der vorigen Wahlperiode hatte der damalige Justizminister Marco Buschmann (FDP) in einem (unveröffentlichten) Referentenentwurf eine Herabstufung der Beförderungserschleichung zur Ordnungswidrigkeit vorgeschlagen. In der laufenden Wahlperiode liegen Gesetzentwürfe zur Entkriminalisierung von Grünen und Linken vor. Die CDU/CSU als Koalitionspartner der aktuellen Bundesregierung lehnt eine Entkriminalisierung jedoch ab. Es berichten FAZ (Stephan Klenner/Anna Nowaczyk), Welt (Kevin Culina), taz (Johanna Treblin), LTO (Hasso Suliak), beck-aktuell, zdf.de (Jan Henrich/Daniel Heymann)

Nach Susanne Kusicke (FAZ) könne es eine unverhältnismäßige Härte sein, wenn Gefängnisstrafen zu einem "fortschreitenden sozialen Abstieg" beitragen. Gleichwohl würden Recht und Ordnung durch "ein subjektives, ja verhandelbares Gerechtigkeitsempfinden" ersetzt, wenn Strafverfolgung von den gerade vorhandenen Kapazitäten der Rechtspflege abhänge. Christian Rath (taz) betont, dass Hubig hier nur ihre persönliche Meinung geäußert habe und keine politische Initiative ankündige. Um Menschen gerecht zu werden, die weder Ticket noch Geldstrafe zahlen können und auch an Haftvermeidungsprogrammen wie "Schwitzen statt Sitzen" scheitern, bedürfe es Ansätze, die über die Entkriminalisierung hinausgehen. 

Rechtspolitik

Wehrdienst/Auslandsaufenthalte: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Matthias Kneissl befasst sich auf LTO mit der Regelung des Wehrpflichtgesetzes, dass ein mehr als dreimonatiger Auslandsaufenthalt für Männer genehmigungspflichtig ist. Die zum Teil vorgebrachten Anwendungseinschränkungen überzeugen den Autor ebenso wenig wie die Idee einer korrigierenden Verwaltungsvorschrift. Es bedürfe in jedem Fall einer gesetzgeberischen Klarstellung. Rechtsreferendar Erik Böhm räsoniert im FAZ-Einspruch über mögliche Rechtfertigungen der Bestimmung, verneint diese aber im Ergebnis. Eine Übersicht mit Antworten zu den wichtigsten Fragen bringt spiegel.de (Dietmar Hipp/Philipp Wittrock).

Christoph Koopmann (SZ) geht in einem Kommentar davon aus, dass "die neue Wehrpflicht" wahrscheinlich kommen werde. In einem solchen Fall "müsste die Truppe nun mal wissen, wer ihr überhaupt zur Verfügung stünde". Anstatt dies aber transparent zu kommunizieren, musste die Regierung auf die Regelung durch Presseberichte aufmerksam gemacht werden.

Strafmündigkeit: Auf einer von der SZ (Wolfgang Janisch) berichteten Tagung der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen wurde die Forderung nach einer Absenkung des Strafmündigkeitsalters differenziert diskutiert. Deutlich ansteigende Fallzahlen kindlicher Delinquenz belegten die Notwendigkeit von Maßnahmen. Hierbei könne die Schweiz ein Vorbild sein. Neben der Möglichkeit, auch schon 10-Jährige für höchstens zehn Tage zu inhaftieren, würden straffälligen Kindern noch viel häufiger sogenannte "Schutzmaßnahmen" auferlegt. Hier werde auf die kindlichen Straftäter engmaschig und durchaus erfolgreich mit "Unterricht, Ausbildung, Therapie" eingewirkt.

Abschiebungen: Nach Darstellung der Welt (Ricarda Breyton) könne in der Regierungskoalition ein neuer Streit über die Installation von Abschiebezentren außerhalb der EU bevorstehen. Auf EU-Ebene berieten derzeit "technische Arbeitsgruppen" über Wege, derartige Zentren einzurichten. Auf Seiten der SPD dominierten jedoch Zweifel über Sinn und Nutzen dieses Ansatzes.

Migration: Die Doktoranden Mark Niklas Cuno und Lukas Bornschein analysieren auf dem Verfassungsblog die migrationspolitischen Punkte des Wahlprogramms der sachsen-anhaltinischen AfD. Ein großer Teil der enthaltenen Forderungen betreffe Themen außerhalb landesrechtlicher Gesetzgebungskompetenz, von den 31 übriggebliebenen Vorschlägen seien 18 überwiegend rechtlich unzulässig.

Justiz

LG Frankfurt/M. – Continental vs. Noerr: Der Autozulieferer Continental erhebt am Landgericht Frankfurt/M. eine Schadensersatzforderung von gut 130 Millionen Euro gegen die Großkanzlei Noerr. Die Beklagte habe das Unternehmen im Zuge des Dieselskandals falsch beraten und hierdurch Folgekosten in Höhe der Klageforderung verursacht. Insbesondere habe die Kanzlei den Konzern nur unzureichend gegen ein – schließlich in Höhe von 100 Millionen Euro verhängtes – Bußgeld verteidigt. Daneben habe sich in der Leitung des Unternehmens die Einsicht durchgesetzt, dass der von Noerr unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe erstellte interne Bericht vorwiegend der Abwehr möglicher Schadensersatzforderungen des VW-Konzerns gedient habe. Das Hbl (Roman Tyborski/Volker Votsmeier) berichtet.

BVerfG – Gewinnverrechnung: Das Bundesverfassungsgericht will in diesem Jahr über eine Vorlage des Bundesfinanzhofs zur Gewinnverrechnung entscheiden. Der BFH legte vor mehr als fünf Jahren die Frage vor, ob es verfassungsrechtlich zu beanstanden sei, dass Aktienanleger ihre Verluste zwar mit Gewinnen aus anderen Aktiengeschäften verrechnen können, nicht jedoch mit solchen aus anderen Kapitalanlagen. Stellungnahmen von Sachverständigen gehen von der Verfassungswidrigkeit der bestehenden Regel aus, schreibt das Hbl (Katharina Schneider).

BAG zu Ulrike Guérot: Auch am Bundesarbeitsgericht blieb die Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot mit dem Versuch erfolglos, die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses an der Uni Bonn für unwirksam erklären zu lassen. Im vergangenen Monat verwarf das BAG ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Landesarbeitsgericht Köln, so die FAZ (Jochen Zenthöfer) im Feuilleton. Die Kündigung war mit Plagiaten Guérots begründet worden.

OLG München zu militanter Antifa/Hanna S.: Der taz (Christian Rath) liegt die schriftliche Begründung des vom Oberlandesgericht München im vergangenen September verkündeten Urteils gegen die Studentin Hanna S. vor. S. war wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung bei Angriffen auf Rechtsextremisten in Budapest zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Die von der Bundesanwaltschaft beantragte Verurteilung auch wegen Mordversuchs hatte das OLG mangels Tötungsvorsatz abgelehnt. Maßgeblich hierfür seien die anzunehmende negative Öffentlichkeitswirkung einer Tötung sowie Erfahrungen aus früheren Übergriffen der Hammerbande/Antifa Ost, bei denen niemand starb. Zudem seien die Beteiligten auch bei Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes von einem Versuch jedenfalls zurückgetreten. Die Argumentation des OLG sei auch für die derzeit an den OLG Düsseldorf und Dresden anhängigen Verfahren gegen andere Gruppenmitglieder von Bedeutung.

OLG Frankfurt/M. zu Russland-Sanktionen: Die Wirkung von EU-Sanktionen gegen Russland erstreckt sich auch auf Insolvenzverfahren. Die auf Auszahlung eines sanktionsbetroffenen Gesellschafts-Kontos gerichtete Klage eines Insolvenzverwalters blieb damit auch am Oberlandesgericht Frankfurt/M. erfolglos, wie LTO berichtet.

VG Aachen zu Polizeidienstbewerbung: Ob das nordrhein-westfälische Landesamt der Polizei berechtigt war, einen Bewerber vom Verfahren wegen einer einmaligen Harnsteinbehandlung auszuschließen, muss vom Oberverwaltungsgericht des Landes entschieden werden. Nachdem das Verwaltungsgericht Aachen dem Eilantrag des Bewerbers stattgegeben hatte, legte das Land nun Beschwerde gegen diese Entscheidung ein. LTO berichtet.

LG Flensburg – Letzte Generation: Das Landgericht Flensburg hat mit einem von der taz (Timm Kühn) berichteten Beschluss eine Anklage gegen Mitglieder der ehemaligen "Letzten Generation" wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Auf über 40 Seiten argumentiere das LG, dass die den Mitgliedern zur Last gelegten Taten nicht geeignet seien, eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu begründen. In ähnlichen Konstellationen hatten die Landgerichte Potsdam und München keine diesbezüglichen Bedenken. Die dortigen Prozesseröffnungen stünden aber weiterhin aus.

LG Stuttgart zu Autorennen mit Todesfolge: Wegen Mordes hat das Landgericht Stuttgart den Teilnehmer eines illegalen Autorennens verurteilt. Der Angeklagte hatte mit seinem Wagen ein unbeteiligtes Fahrzeug gerammt und hierbei zwei junge Frauen getötet. Das jetzige, von FAZ (Rüdiger Soldt), LTO und beck-aktuell berichtete Urteil setze die Reihe uneinheitlicher Bewertungen solcher Tötungen fort. Über den nach der Verkündung im Gerichtssaal ausgebrochenen Tumult berichtet bild.de (Robin Mühlebach u.a.).

VG Stuttgart zu Ausweisung nach Mordurteil: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsanordnung gegen einen wegen Mordes nach einem Autorennen zu einer Jugendstrafe verurteilten türkischen Staatsangehörigen festgestellt. Obwohl der heute 23-Jährige im Besitz einer deutschen Niederlassungserlaubnis ist, sich während des Strafvollzugs reuevoll und einsichtig gezeigt habe und schließlich auch sein gesamtes Leben in Deutschland verbracht habe, seien die von ihm ausgehenden Gefahren schwerer zu gewichten. beck-aktuell und bild.de (Robin Mühlebach) berichten.

Robin Mühlebach (bild.de) lobt das Urteil: "Die Justiz kann auch anders. Sie kann Zähne zeigen, wenn sie nur will."

VG Düsseldorf zu Beitragsbescheid per beA: Die Beitragsbescheide anwaltlicher Versorgungswerke können wirksam über das besondere elektronische Anwaltspostfach zugestellt werden. Dies stellte das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem nun veröffentlichten Urteil Mitte März klar. Die klagende Anwältin hatte erfolglos geltend gemacht, wegen ihrer Tätigkeit im Justiziariat einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht auf das beA angewiesen zu sein. Dies sei unerheblich, so das VG laut LTO. Wer an einer Zulassung festhalte, sei damit berufsrechtlich auch zur passiven Nutzung verpflichtet.

VG München zu Hundehaltung: Mit nun veröffentlichtem Urteil entschied das Verwaltungsgericht München bereits Anfang Februar, dass eine gegenüber einer Hundehalterin verfügte Haltungsbeschränkung ebenso rechtmäßig ist wie ein Zuchtverbot sowie ein verhängtes Zwangsgeld. Die Klägerin hatte in einer 39 qm großen Wohnung bis zu 37 Hunde gehalten und schon allein deshalb gegen grundlegende Tierschutzbestimmungen verstoßen. Es berichtet beck-aktuell.

SG Landshut zu Rückerstattung von Arbeitslosengeld: Die Rückerstattung zuviel gewährten Arbeitslosengeldes setzt voraus, dass der Leistungsempfänger den fehlenden Anspruch aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht erkannte. In einem vom Sozialgericht Landshut bereits Mitte vergangenen Dezember entschiedenen Verfahren war dies nicht der Fall: Dass dem Leistungsempfänger trotz eines zwischenzeitlich erhaltenen Gründungszuschusses Arbeitslosengeld für ein volles Jahr gewährt wurde, beruhte auf einem Versehen des Amtes. Die Folgen dieses Fehlers könnten dem Empfänger auch nicht durch abstrakte Belehrungen eines Merkblatts aufgebürdet werden, so das SG laut beck-aktuell.

AG Hamburg zu Klimaprotest: U.a. wegen der Störung öffentlicher Betriebe hat das Amtsgericht Hamburg einen Teilnehmer von Klimaprotesten am örtlichen Flughafen verurteilt und ihm eine jugendstrafrechtliche Verwarnung erteilt. Der heute 21-Jährige hatte sich im Sommer 2023 an einer Blockade beteiligt und dazu beigetragen, den Flugverkehr für mehrere Stunden zu unterbrechen. beck-aktuell berichtet.

Recht in der Welt

USA/Iran: Nach der jüngsten Ankündigung von US-Präsident Donald Trump, im Iran werde bald "eine ganze Zivilisation sterben", wenn der Iran nicht die Straße von Hormuz öffne, bringt die FAZ (Finn Hohenschwert) eine Übersicht zu den sich hieraus ergebenden völkerrechtlichen Fragen. Die SZ (Wolfgang Janisch) legt dar, dass das Völkerrecht bereits durch den US/israelischen Angriff verletzt wurde. Das "jus in bello" verbiete darüber hinaus die Zerstörung ziviler Infrastruktur. Das Hbl (Frank Specht u.a.) lässt kritische Stimmen der deutschen Politik zu Wort kommen, die sich auch auf ein aktuelles Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags stützen können. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Ramstein-Urteil erklärt, dass eine deutsche Handlungspflicht dann bestehe, wenn Menschenrechtsverletzungen anderer Staaten "ernsthaft zu befürchten" seien. 

Heinrich Wefing (zeit.de) behauptet in einem Kommentar, dass in der Geschichte der USA noch nie "der Oberbefehlshaber in solch entfesselter, fast lüsterner Weise die Barbarei angekündigt" hat. Diese Worte blieben und stürzten "jeden US-Offizier mit intaktem Gewissen in ein grauenhaftes Dilemma."

Australien – Kriegsverbrechen in Afghanistan: In Australien ist der landesweit bekannte Elitesoldat Ben Roberts-Smith festgenommen und wegen fünf Fällen von Kriegsverbrechen angeklagt worden. Der Träger des höchsten australischen Militärordens soll während seines Einsatzes in Afghanistan an mehreren unrechtmäßigen Tötungen von Zivilisten beteiligt gewesen sein und habe sie zum Teil auch selbst vorgenommen. beck-aktuell berichtet.

Juristische Ausbildung

Referendariat Nds: Auch Niedersachsen hat die Notengrenzen für den unmittelbaren Start des Referendariats direkt nach dem Ersten Examen angehoben. So werden etwa vom Oberlandesgericht Celle nur Bewerbungen mit mindestens neun Notenpunkten berücksichtigt, schreibt die wissenschaftliche Mitarbeiterin Anna Bredemeier auf LTO-Karriere.

Sonstiges

Geistlichenprivileg: Das sogenannte Geistlichenprivileg gem. § 139 Abs. 2 StGB schützt seelsorgerisch Tätige vor Strafverfolgung wegen der Nichtanzeige von Straftaten. Rechtsanwältin Birte Görmar erklärt auf LTO die Rechtfertigung dieser Bevorzugung sowie die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der Anwendung. Das Privileg diene auch dem Lebensschutz, weil Geistliche, die vor einer Straftat um Rat gefragt werden, auf den potenziellen Straftäter mäßigend einwirken können.

KI: In einem Gastbeitrag für die Welt bringt Rechtsprofessorin Frauke Rostalski den zunehmenden Einfluss generativer KI-Systeme mit dem Abnehmen der Fähigkeit, kritisch zu denken, in Zusammenhang. Dies stelle nicht nur die Zukunft universitärer Ausbildung in Frage, sondern gefährde auch die freiheitlichen Ideale liberaler Gesellschaften.

Normalität: Doktorandin Luise Freitag thematisiert auf dem JuWissBlog “Normalität” als rechtswissenschaftlichen Auslegungsmaßstab. Weit über die etwa im Zivilrecht vielbeschworene Figur des objektiven Dritten hinaus sei tatsächliche oder vermeintliche Normalität in der Lage, "hegemoniale Positionen zu verstärken". Pseudo-ideale Verhaltensmuster von "Durchschnittsmenschen" beinhalteten die Gefahr, "dass sich das Gleichheitsversprechen nicht (und wahrscheinlich: nie) wirksam entfalten wird."

Das Letzte zum Schluss

Versicherungsbetrug in Nepal: Auch auf dem Dach der Welt wird offenbar versucht, die eigene finanzielle Bilanz durch Abrechnungsbetrug zu verbessern. Ein Ermittlungsbericht des nepalesischen Tourismusministeriums legt nun auf gut 1.000 Seiten dar, wie dies funktioniert. Unter anderem wurden Rettungseinsätze provoziert, indem zum Beispiel verdorbenes Essen ausgegeben wurde. spiegel.de berichtet.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. April 2026: . In: Legal Tribune Online, 08.04.2026 , https://lto-origin-update.connectaserver.de/persistent/a_id/59672 (abgerufen am: 14.04.2026 )

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