Die juristische Presseschau vom 17. Februar 2026: SPD-Kon­zept für Social-Media-Jugend­schutz / Dobrindt ver­län­gert Grenz­kon­trollen / Beten kann Pro­test sein

17.02.2026

Die SPD macht einen differenzierten Vorschlag zur Social-Media-Nutzung von Jugendlichen. Innenminister Dobrindt verlängerte die Grenzkontrollen um sechs Monate. Gebete vor einer geschlossenen Moschee können performativen Charakter haben.

Thema des Tages

Jugendschutz in sozialen Netzwerken: In einem Positionspapier fordert die SPD eine differenzierte Altersregulierung für die sozialen Netzwerke. Demnach sollen unter 14-Jährige künftig gänzlich von den Plattformen ausgeschlossen sein, für Jugendliche im Alter von 14 bis 16 Jahren soll es eine Jugendversion mit "kindgerechten Voreinstellungen" ohne suchtverstärkende Faktoren geben, und für Personen ab 16 Jahren sollen algorithmische Empfehlungssysteme standardmäßig deaktiviert sein. Durch eine technische Verknüpfung mit der digitalen Wallet, in der Nutzer:innen ab Januar 2027 ihre Ausweise abspeichern können, sei eine Altersverifikation möglich. Auf ihrem Parteitag am kommenden Wochenende wird die CDU einen Antrag aus dem Landesverband Schleswig-Holstein diskutieren, der ein Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung sozialer Medien vorsieht. Es berichten SZ (Valerie Höhne/Vivien Timmler), FAZ (Mona Jaeger/Tobias Schrörs), taz (Ralf Pauli), Hbl (Heike Anger u.a.), LTO, beck-aktuell, spiegel.de (Sophie Garbe u.a.) und zeit.de.

Die taz (Svenja Bergt) erinnert an Leitlinien der EU-Kommission, die Alternativen zu einer Altersgrenze aufzeigen. So könnten Funktionen, die zu einer übermäßigen Nutzung der sozialen Medien beitragen, standardmäßig deaktiviert sein. Eine Verantwortung von Plattformen für die Inhalte, die sie teilen, nehme sie stärker in Verantwortung.

Uwe Ebbinghaus (FAZ) begrüßt den differenzierten Vorschlag der SPD. Eine Politik, "die sich Kinder zwischen dem 13. und 14. Lebensjahr nicht ohne Social Media vorstellen kann, hat den Bezug zu einer besseren Realität verloren." Jasper von Altenbockum (FAZ) weist darauf hin, dass sich Jugendschutz und Verbote in der analogen Welt bewährt hätten. Hingegen sind Verbote für Anna Klöpper (taz) meist ein Ausdruck von Hilflosigkeit. Sie weist darauf hin, dass die Regulierung von Social Media eigentlich "Sache der EU" sei, und fragt, wie die SPD ihre Vorschläge effektiv umsetzen will. Özge Inan (spiegel.de) findet den Vorschlag einer Social-Media-Jugendversion "wirklich gut". Die SPD offenbare damit ein "lebensnäheres Bild von der Jugend" als die CDU, die bislang noch ein komplettes Social-Media-Verbot bis zum Alter von 16 Jahren befürworte. Die Politik müsse virtuelle Verbindungen sicherer machen, statt sie zu kappen. Lisa Hegemann (zeit.de) findet die Sorgen erst einmal verständlich, allerdings schaffe ein Verbot keine Abhilfe. Außerdem gebe es bezüglich der Altersverifikation datenschutzrechtliche Bedenken: "In Zeiten, in denen nicht klar ist, ob es die nächste Regierung mit den Grundrechten noch so genau nimmt, muss man mitdenken, wo sich Daten ansammeln, die irgendwann gegen die Bürger verwendet werden könnten."

Rechtspolitik

Grenzkontrollen: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die Grenzkontrollen über den 15. März hinaus für zunächst weitere sechs Monate verlängert und die Maßnahme der EU-Kommission notifiziert. Die Grenzkontrollen, die nach dem Schengener Grenzkodex nur ausnahmsweise bei einer außergewöhnlichen Situation und nur von kurzer Dauer erlaubt sind, seien "aus den bisherigen migrations- und sicherheitspolitischen Gründen weiterhin notwendig". Vor deutschen Verwaltungsgerichten sind mehrere Gerichtsverfahren gegen die Grenzkontrollen anhängig. Auch die Zurückweisung von Asylantragsteller:innen an der Grenze soll fortgeführt werden. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte im Eilverfahren die Unionsrechtswidrigkeit der Zurückweisungen festgestellt. Es berichten taz (Frederik Eikmanns), LTO und spiegel.de.

Benutzung öffentlicher Einrichtungen: Der bayerische Gemeindetag forderte eine weitere Verschärfung der bayerischen Gemeindeordnung, nachdem der bayerische Verwaltungsgerichtshof am Freitag die Redeverbote für Björn Höcke (AfD) kippte, die Gemeinden auf Grundlage einer neuen Regelung in der Gemeindeordnung erlassen hatten. Der Gemeindetag will, dass bereits die bloße "Möglichkeit" von Äußerungen, die den Nationalsozialismus verherrlichen, für eine Verweigerung öffentlicher Einrichtungen genügen können soll. Bisher fordert die Gemeindeordnung die "Erwartung" solcher Inhalte. Das bayerische Innenministerium lehnt eine Nachschärfung der Regelung jedoch ab, da dies "verfassungsrechtlich absehbar kaum haltbar" wäre. Die SZ (Johann Osel/Christian Sebald) berichtet. 

Bundestags-Wahlrecht/Parität: Rechtsprofessor Fabian Michl zeigt auf dem Verfassungsblog als "historische Notiz", dass die Förderung der parlamentarischen Repräsentanz von Frauen bei der Gestaltung von Wahlrechtssystemen von Anfang an ein legitimes Ziel gewesen sei. Da Frauen "bei der Parteibasis vor Ort schlechtere Chancen hatten, nominiert zu werden", sprach man sich etwa für die Beibehaltung von "Parteilisten als repräsentanzförderndes Element des Wahlsystems" aus. Heute könnte eine Paritätsregelung beispielsweise "in systematischer Hinsicht minimalinvasiv" ausgestaltet sein, indem "Vorrangmandate für Wahlkreiserste nur noch so lange zugeteilt werden, wie abwechselnd Frauen und Männer zum Zuge kommen; im Übrigen greift die – zu quotierende – Liste."

Deepfakes: Die Rechtsprofessorin Susanne Beck und der wissenschaftliche Mitarbeiter Maximilian Nussbaum plädieren auf dem Verfassungsblog dafür, nicht nur die strafrechtliche Verantwortlichkeit einzelner Nutzer:innen für sexuelle Deepfakes zu regeln, sondern auch zu klären, "wer für die Ermöglichung dieses Unrechts einzustehen hat". Bislang sei juristisch umstritten, ob den Plattformbetreibern eine Garantenpflicht für die Löschung von Beiträgen zukomme.

Anwaltschaft: Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins Stefan von Raumer feiert auf anwaltsblatt.de die Europarats-Konvention zum Schutz der Anwaltschaft als "modernes berufsrechtliches Instrument, das auch in Rechtsstaaten wie Deutschland eine wichtige Rolle spielen kann". Deutschland könnte die Unterzeichnung zum Anlass nehmen, bestehende Schutzlücken gegen die Beschlagnahme von Akten in Kanzleiräumen zu schließen.

Justiz

VG Frankfurt/M. zu Versammlung mit Gebet: Gebetshandlungen können meinungsbildenden Charakter haben und damit der Versammlungsfreiheit unterliegen, so das Verwaltungsgericht Frankfurt/M. mit Beschluss von voriger Woche. Damit gab es einem Eilantrag gegen die Untersagung von Mahnwachen auf dem Gehweg und der Fahrbahn vor der Iman-Ali-Moschee statt, die infolge des Verbots des Zentrums der Islamischen Kultur e.V. geschlossen worden war. Das Ordnungsamt hatte argumentiert, nur acht Prozent des Gesamtgeschehens vor der Moschee seien Reden, ganz überwiegend handele es sich um gottesdienstartige Handlungen. Das VG stellte nun aber auf den Kontext des Protestes ab: Durch die Gebete drückten die Gemeindemitglieder performativ aus, dass sie ihre Moschee weiter nutzen wollen, ihnen das jedoch verwehrt bleibe. Die Stadt hat gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt. beck-aktuell berichtet.

BVerfG zu Zwangsuntersuchung einer Richterin: Eine Amtsrichterin darf erst dann auf ihre geistige Gesundheit untersucht werden, wenn über ihre Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Untersuchung entschieden ist. Eine entsprechende einstweilige Anordnung hat jetzt das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht, das sich auf eine Folgenabwägung stützte. Der Präsident des Landgerichts Oldenburg hatte eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet, weil er Zweifel an der Dienstfähigkeit der Richterin hat, nachdem sich diese fortgesetzt und emotional gegen eine nicht drohende Zwangsversetzung an ein anderes Gericht wehre. Das OVG Lüneburg attestierte Anzeichen für eine Störung aus dem paranoiden Formenkreis. LTO berichtet.

BGH zu Kanzleiraum: Rechtsanwalt Martin W. Huff kritisiert gegenüber beck-aktuell (Pia Lorenz) erneut die Entscheidung des Anwaltssenats des Bundesgerichtshofs vom Dezember vergangenen Jahres, wonach ein Rechtsanwalt einen dauerhaft nutzbaren Büroraum haben muss. Die Begründung, dass die elektronische Kommunikation mit den Gerichten weiterhin nicht durchgehend funktioniere, wirke fast zynisch.

OLG Frankfurt/M. zu Altersgrenze für Geschäftsführer:innen: Eine Altersgrenze von 70 Jahren für Geschäftsführer:innen von Kapitalgesellschaften sei keine unsachliche Diskriminierung und damit rechtmäßig. Das entsprechende Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. vom Juli 2024 ist nun rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde der klagenden Gesellschafter Ende November zurückwies, so beck-aktuell.

AG Gera – Beleidigung durch Stephan Brandner: Wie spiegel.de weiß, legte der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner Einspruch gegen einen Strafbefehl ein, der eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen wegen Beleidigung und Anstiftung zur Beleidigung gegen ihn festsetzte. Brandner ist der Ansicht, seine Aussagen über eine Spiegel-Journalistin, die er unter anderem als "Oberfaschistin" bezeichnete, seien von der Meinungsfreiheit gedeckt. Nun kommt es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht Gera.

Karneval vor Gericht: Aus aktuellem Anlass erinnert beck-aktuell (Jannina Schäffer) an verschiedene gerichtliche Entscheidungen mit Karnevalsbezug. So lehnte das Amtsgericht Köln den Schadensersatzanspruch einer Frau ab, die einen Schokoriegel an den Kopf geworfen bekommen hatte, weil das Werfen von Süßigkeiten bei einem Karnevalsumzug "sozial üblich und allgemein anerkannt" sei. Ein Pippi-Langstrumpf-Kostüm beschäftigte bereits den Bundesgerichtshof, wurde dort aber nicht als Verletzung des Urheberrechts eingestuft.

Recht in der Welt

USA – Zölle: Vor der Entscheidung des US-Supreme Courts über die Zollpolitik von US-Präsident Donald Trump, die in einigen Wochen erwartet wird, zeichnet der wissenschaftliche Mitarbeiter Philippe Matthew Roy auf LTO die historische Entwicklung des präsidentiellen Notstandsrechts nach. Er legt dar, dass es nicht erst seit Trump "faktisch zur Dauergrundlage" für US-Präsidenten geworden ist, um politische Vorhaben insbesondere im Bereich der Außen- und Wirtschaftspolitik durchzusetzen. Gemäß Art. I der US-Verfassung obliegen dem Kongress die zentralen Kompetenzen in Wirtschaftsangelegenheiten; sollte er die Befugnisse an den Präsidenten übertragen, muss er sich nach der Major Questions Doctrine klar äußern.

Großbritannien – Handyauswertung bei Flüchtlingen: Der britische High Court sprach mehr als 70 Asylbewerber:innen Entschädigungszahlungen von insgesamt mehreren hunderttausend Pfund zu, weil die britische Regierung zwischen April und November 2020 die Handys und Sim-Karten der Geflüchteten pauschal beschlagnahmt und die Daten teils vollständig ausgewertet hatte. Diese Praxis verstoße insbesondere gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Recht auf Privat- und Familienleben. Die Welt berichtet.

Völkerrecht: Auf der Münchener Sicherheitskonferenz betonte der US-Außenminister Marco Rubio zwar transatlantische Gemeinsamkeiten, deutete jedoch das Ende der regelbasierten Weltordnung an. Wenn es hart auf hart komme, zähle Macht und militärische Stärke, nicht das Völkerrecht, so Rubio. LTO (Markus Sehl) berichtet.

Sonstiges

Friedensrat: Der Doktorand Valentin von Stosch analysiert auf dem Verfassungsblog, dass eine deutsche Beteiligung am von US-Präsident Donald Trump geschaffenen Friedensrat verfassungsrechtlich bedenklich wäre. Die Organisationsstruktur des Friedensrats sieht eine Machtkonzentration beim Chairman – Donald Trump – vor; zentrale Organe "sind vollständig aus der Legitimationskette herausgelöst".

Meinungsfreiheit: In ihrem vorläufigen Bericht mahnt die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan, dass "der Spielraum für die Meinungsfreiheit in Deutschland schrumpft". Kritisch sieht sie insbesondere die Kriminalisierung von Meinungsäußerungen im Kontext propalästinensischer Proteste oder als Politikerbeleidigung nach § 188 StGB. Rechtsanwalt Roger Mann ordnet auf LTO die Beobachtungen der Juristin ein, die der angelsächsischen Rechtstradition entstamme. "Im Vereinigten Königreich und in den USA hat es äußerungsrechtliche Straftatbestände entweder nie gegeben oder sie wurden weitgehend abgeschafft."

Völkerstrafrecht: Die FAZ (Finn Hohenschwert) rezensiert das Buch "Vor Gericht" des Journalisten und Menschenrechtlers Steve Crawshaw, das sich mit der Entwicklung des Völkerstrafrechts befasst und gleichzeitig biografische Einschübe enthält. Teilweise habe das Buch einen "aktivistischen Ton", enthalte aber eine "engagierte und kenntnisreiche Darstellung, warum die Idee internationaler Strafjustiz trotz politischer Blockaden, selektiver Empörung und offener Doppelstandards fortbesteht".

Parkscheibe: Tobias Freudenberg (beck-aktuell) befasst sich anlässlich eines Bußgeldes für eine pinkfarbene Parkscheibe mit den normierten Vorgaben für Parkscheiben. Demnach müssen Parkscheiben bestimmte Maße haben und blau sein, mit einem aufgedruckten weißen P – andernfalls drohen 20 Euro Bußgeld.

Theater "Prozess gegen Deutschland": Am Hamburger Thalia Theater verhandelten Jurist:innen, Expert:innen und politische Akteur:innen im Rahmen des Dokumentarischen Theaters "Prozess gegen Deutschland" unter anderem über die Frage nach einem AfD-Verbot. Die fiktive siebenköpfige Jury sprach sich am Ende des Prozesses dafür aus, die AfD sofort von der Parteienfinanzierung auszuschließen und ein Verbot durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. SZ (Peter Laudenbach), FAZ (Anna Vollmer), taz-nord (Benno Schirrmeister) und spiegel.de (Arno Frank) berichten von dem dokumentarischen Schauspiel. In der Welt beschreibt Frédéric Schwilden, der den Verteidiger der AfD mimte, seine Wahrnehmung des Prozesses, bei dem es "um Recht, nicht um Gerechtigkeit oder Gefühle" gehen sollte. Außerdem druckt die Welt die Rede von Harald Martenstein ab, die er als Zeuge im Theaterprozess referierte. Darin meint Martenstein, es genüge nicht für ein Verbot, dass "einzelne Parteimitglieder rechtsextremen Bullshit von sich geben".

Das Letzte zum Schluss

Eigene Festnahme ermöglicht: Ein Social-Media-Verbot hätte auch für manche Erwachsene Vorteile. So hatte sich ein per Haftbefehl gesuchter 26-Jähriger laut Welt in den sozialen Medien darüber mokiert, dass die Polizei ihn noch nicht gefunden habe. Kurz darauf suchte die Polizei ihn im ostsächsischen Hoyerswerda auf, wo er sich im Kleiderschrank eines 65-jährigen Bekannten versteckte.

 

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LTO/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Februar 2026: . In: Legal Tribune Online, 17.02.2026 , https://lto-origin-update.connectaserver.de/persistent/a_id/59332 (abgerufen am: 15.03.2026 )

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